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  • 30.04.2008 | Abrechnung

    Zahn- und Implantatentfernung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Bema und GOZ

    Nach wie vor ist die Zahnentfernung die häufigste chirurgische Leistung in der Praxis. Nachfolgend erläutern wir daher die relevanten Bestimmungen – auch im Hinblick auf die Entfernung von Implantaten – und gehen auf die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatabrechnung ein. Wie bei allen chirurgischen Leistungen gilt, dass die primäre Wundversorgung – mit Ausnahme der Stillung einer übermäßigen Blutung und eventuell der Resektion des Alveolarknochens – im Bema und in der GOZ Bestandteil der zu Grunde liegenden Ziffer und daher nicht gesondert berechenbar ist.  

    Unkomplizierte Zahnentfernung

    Im Bema sind die Zähne den Extraktionspositionen (X1: Entfernung eines einwurzeligen Zahnes; X2: Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes) fest zugeordnet. Demnach gelten als einwurzelig alle Milchfrontzähne und bei den bleibenden Zähnen ebenfalls die Frontzähne sowie sämtliche Prämolaren mit Ausnahme von 14 und 24. Alle anderen Zähne zählen als mehrwurzelig. Die jeweiligen Bema-Positionen sind also auch dann abzurechnen, wenn die Wurzelanzahl nicht der Norm entspricht. Dagegen ist in der GOZ grundsätzlich die tatsächliche Wurzelanzahl maßgeblich.  

     

    Beispiel

    Zahn  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    14, 15  

    Infiltrationsanästhesie (buccal und palatinal)  

    I  

    4 x 009  

    15  

    Entfernung des zweiwurzeligen (!) Zahnes  

    X1  

    301  

    14  

    Entfernung des einwurzeligen (!) Zahnes  

    X2  

    300  

     

    Komplizierte Zahnentfernung ohne Osteotomie

    Mit den Positionen X3 bzw. 302 enthalten sowohl der Bema als auch die GOZ eine Ziffer für die Entfernung eines tief frakturierten Zahnes, wobei der Text der GOZ-Nr. 302 neben dem Merkmal „tief frakturiert“ auch noch die Beschreibung „tief zerstört“ umfasst. Bei der Abrechnung gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied: Während in der Privatabrechnung allein die Leistungslegende und damit der Zustand des Zahnes maßgeblich ist, ist der Ansatz der Bema-Position X3 nur möglich, wenn die Entfernung des Zahnes einen deutlich erhöhten Zeit- und Schwierigkeitsaufwand erfordert. Im Hinblick auf Prüfverfahren ist hier eine exakte Dokumentation wichtig.