01.09.2008 | Abrechnung zahntechnischer Leistungen
Laborabrechnung in Verbindung mit dem Bema, Teil 8: Versorgung mit Prothesen
Dieser Teil unserer Beitragsserie (zu den Teilen 1 bis 7 siehe „Abrechnung aktuell“ Nrn. 10/2007 bis 6/2008) befasst sich mit zahntechnischen Leistungen, die bei der Herstellung von Prothesen anfallen können.
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen
Bema-Nr. 96a | Zum Ersatz von ein bis vier fehlenden Zähnen |
Bema-Nr. 96b | Zum Ersatz von fünf bis acht fehlenden Zähnen |
Bema-Nr. 96b | Zum Ersatz von mehr als acht fehlenden Zähnen |
Versorgung mit Totalprothesen
Bema-Nr. 97a | Totale / Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer |
Bema-Nr. 97b | Totale / Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer |
Kernpositionen für die zahntechnischen Leistungen sind:
BEL-Nr. 3010 | Aufstellung Grundeinheit |
BEL-Nr. 3020 | Aufstellung auf Wachsbasis |
BEL-Nr. 3030 | Aufstellung auf Metallbasis |
BEL-Nr. 3410 | Übertragung einer Aufstellung auf Metallbasis |
BEL-Nr. 3610 | Fertigstellung einer Prothese, Grundeinheit |
BEL-Nr. 3620 | Fertigstellung einer Prothese, je Zahn |
Die BEL-Nr. 3010 honoriert Grundleistungen für die anschließende Aufstellung der Zähne. Sie ist für eine Aufstellung auf Wachs, aber auch für die Aufstellung auf einer Metallbasis, und ist einmal je Kiefer abrechenbar.
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