01.04.2010 | Abrechnungs-Check
Die 40 häufigsten Abrechnungsfehler und wie man sie vermeiden kann, Teil 3: Fehler 19 bis 25
von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern am See
Es sind zwar eher kleine Beträge, die durch die Fehleranalyse entdeckt werden, aber diese kleinen Positionen summieren sich. Stellen Sie sich vor, Sie könnten pro Privatrechnung 10 Euro mehr erwirtschaften - bei 100 Privatrechnungen ergibt das 1.000 Euro. Erfahrungsgemäß ist die beste „Fehlerprophylaxe“ das „Vier-Augen-Prinzip“. Denn wie beim Diktat in der Schule findet man in der selbst erstellten Rechnung seine Fehler kaum, während ein Zweiter sie auf Anhieb entdeckt. Wenden wir uns nun den nächsten versteckten Fehlern zu; die Teile 1 und 2 finden Sie in den Nrn. 2 und 3/2010 von „Abrechnung aktuell“.
Fehler Nr. 19: Die GOZ-Nr. 400 wurde neben Nr. 001 nicht berechnet
Datum | Zahn | Leistung | GOZ-Nr. | Honorar |
3.3. |
| Eingehende Untersuchung | 001 | 12,92 Euro |
|
| Beratung | Ä1 | 10,72 Euro |
|
| Aufzeichnung der Taschentiefen, der Zahnlockerung und frei liegender |
|
|
Die GOZ-Nr. 400 lautet: „Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt“. Ein solches Formular wurde jedoch bisher nicht entwickelt. Daher erfüllt die Aufzeichnung der parodontalen Parameter den Inhalt der Nr. 400. Daran ändert die Tatsache nichts, dass in der Nr. 001 von einer Untersuchung „einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes“ die Rede ist. Mit dem „Parodontalbefund“ wird lediglich ein kurzes Statement über den klinischen Parodontalzustand verlangt. Korrekte Berechnung:
Datum | Zahn | Leistung | GOZ-Nr. | Mehrertrag |
3.3. |
| Eingehende Untersuchung | 001 |
|
|
| Beratung | Ä1 |
|
|
| Aufzeichnung der Taschentiefen, der Zahnlockerung und frei liegender Bifurkationen | 400 | 20,70 Euro |
Summe des Mehrertrages | 20,70 Euro |
Fehler Nr. 20: „Bematischer“ Ansatz der GOZ-Nr. 403
Datum | Zahn | Leistung | GOZ-Nr. | Honorar |
8.3. | 16, 25, 43 | Beseitigung scharfer Zahnkanten | 403 | 4,53 Euro |
Die identische Bema-Nr. 106 (sk) ist nur einmal je Sitzung berechenbar und wird mit etwa 8,60 Euro honoriert. Die GOZ-Nr. 403 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abrechenbar. Die korrekte Berechnung:
Datum | Zahn | Leistung | GOZ-Nr. | Mehrertrag |
12.3. | 16, 25, 43 | Beseitigung scharfer Zahnkanten | 3 x 403 | 13,59 Euro |
Summe des Mehrertrages | 9,06 Euro |
Fehler Nr. 21: Nr. 405 nur bei Entfernung harter Zahnbeläge berechnet
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig