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  • 01.04.2010 | Abrechnungs-Check

    Die 40 häufigsten Abrechnungsfehler und wie man sie vermeiden kann, Teil 3: Fehler 19 bis 25

    von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern am See

    Es sind zwar eher kleine Beträge, die durch die Fehleranalyse entdeckt werden, aber diese kleinen Positionen summieren sich. Stellen Sie sich vor, Sie könnten pro Privatrechnung 10 Euro mehr erwirtschaften - bei 100 Privatrechnungen ergibt das 1.000 Euro. Erfahrungsgemäß ist die beste „Fehlerprophylaxe“ das „Vier-Augen-Prinzip“. Denn wie beim Diktat in der Schule findet man in der selbst erstellten Rechnung seine Fehler kaum, während ein Zweiter sie auf Anhieb entdeckt. Wenden wir uns nun den nächsten versteckten Fehlern zu; die Teile 1 und 2 finden Sie in den Nrn. 2 und 3/2010 von „Abrechnung aktuell“.  

     

    Fehler Nr. 19: Die GOZ-Nr. 400 wurde neben Nr. 001 nicht berechnet

    Datum  

    Zahn  

    Leistung  

    GOZ-Nr.  

    Honorar  

    3.3.  

     

    Eingehende Untersuchung  

    001  

    12,92 Euro  

     

     

    Beratung  

    Ä1  

    10,72 Euro  

     

     

    Aufzeichnung der Taschentiefen, der Zahnlockerung und frei liegender
    Bifurkationen  

     

     

    Die GOZ-Nr. 400 lautet: „Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt“. Ein solches Formular wurde jedoch bisher nicht entwickelt. Daher erfüllt die Aufzeichnung der parodontalen Parameter den Inhalt der Nr. 400. Daran ändert die Tatsache nichts, dass in der Nr. 001 von einer Untersuchung „einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes“ die Rede ist. Mit dem „Parodontalbefund“ wird lediglich ein kurzes Statement über den klinischen Parodontalzustand verlangt. Korrekte Berechnung:  

     

    Datum  

    Zahn  

    Leistung  

    GOZ-Nr.  

    Mehrertrag  

    3.3.  

     

    Eingehende Untersuchung  

    001  

     

     

     

    Beratung  

    Ä1  

     

     

     

    Aufzeichnung der Taschentiefen, der Zahnlockerung und frei liegender Bifurkationen  

    400  

    20,70 Euro  

    Summe des Mehrertrages  

    20,70 Euro  

    Fehler Nr. 20: „Bematischer“ Ansatz der GOZ-Nr. 403

    Datum  

    Zahn  

    Leistung  

    GOZ-Nr.  

    Honorar  

    8.3.  

    16, 25, 43  

    Beseitigung scharfer Zahnkanten  

    403  

    4,53 Euro  

    Die identische Bema-Nr. 106 (sk) ist nur einmal je Sitzung berechenbar und wird mit etwa 8,60 Euro honoriert. Die GOZ-Nr. 403 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abrechenbar. Die korrekte Berechnung:  

     

    Datum  

    Zahn  

    Leistung  

    GOZ-Nr.  

    Mehrertrag  

    12.3.  

    16, 25, 43  

    Beseitigung scharfer Zahnkanten  

    3 x 403  

    13,59 Euro  

    Summe des Mehrertrages  

    9,06 Euro  

    Fehler Nr. 21: Nr. 405 nur bei Entfernung harter Zahnbeläge berechnet