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    ZR ZahnmedizinReport

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    01.12.2010 | Änderungen zum 1. Januar 2011

    Neuer Punktwert für Zahnersatz und neue Preise für zahntechnische Regelleistungen

    Für das Jahr 2011 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband einen neuen Punktwert für Zahnersatz-Leistungen vereinbart. Er gilt für alle Primär- und Ersatzkassen ab dem 1. Januar 2011 und beträgt 0,7620 Euro. Der neue Punktwert gilt für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2011 aufgestellt werden. Beachten Sie: Für Heil- und Kostenpläne mit dem Aufstellungsdatum bis zum 31. Dezember 2010 gilt noch der alte Punktwert von 0,7533 Euro.  

     

    Ebenfalls ab dem 1. Januar 2011 tritt die Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und dem GKV-Spitzenverband über die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Regelleistungen in Kraft. Danach werden diese Preise um 1,15 Prozent erhöht. Die neuen Beträge für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen werden eine Anpassung der Festzuschuss-Beträge nach sich ziehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140510

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