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  • 01.01.2008 | Aktuelle Fallbeispiele

    Abrechnung der Leistungen bei der Versorgung eines Kindes mit einem Lückenhalter

    Nicht selten kommt es in der Praxis vor, dass bei Kindern nach vorzeitigem Verlust von Milchzähnen Behandlungsmaßnahmen notwendig sind, um diese entstandenen Lücken offen zu halten. Das Offenhalten der Lücken dient letztendlich dazu, dass der Platz des verloren gegangenen Zahnes offen gehalten wird, damit der Zahnwechsel vom Milch- zum bleibenden Gebiss in diesem Bereich so problemlos wie möglich geschehen kann.  

     

    Das Offenhalten der Lücken kann mit einer Kinderprothese – siehe dazu auch das Fallbeispiel in „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2007 – oder mittels kieferorthopädischem Gerät geschehen. Wichtig ist, dass nur herausnehmbare Lückenhalter eine vertragszahnärztliche Leistung darstellen, die in der Regel aus einer Kunststoffbasis mit Klammern und gegebenenfalls einem Labialbogen bestehen. Lückenhalter sind daher kieferorthopädische Geräte ohne jegliche aktive Funktion – sie dienen dazu, den derzeitigen Zustand zu halten. Festsitzende Lückenhalter stellen keine vertragszahnärztliche Leistung dar und sind gesetzlich versicherten Patienten auf rein privater Basis in Rechnung zu stellen.  

     

    Weiterhin gilt für die Behandlung mit Lückenhaltern bei gesetzlich versicherten Patienten, dass für diese Behandlung kein KFO-Behandlungsplan nach Bema-Nr. 5 gestellt und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Die dafür anfallenden Leistungen – in der Regel Bema-Nr. 123a und 123b – sind zu 100 Prozent über die KZV abrechenbar und der Patient erhält keine Eigenanteilsrechnung.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ / GOÄ  

    12.09.  

    Eingehende Untersuchung (Milchzahngebiss: 74, 75, 84 und 85 fehlen; Zahnstein in der UK-Front vorhanden)  

    (ggf. 01 k) 01  

    001  

     

    Orthopantomogramm  

    Ä935d  

    Ä5004  

     

    Beratung über Versorgung mittels herausnehmbarem Platzhalter zum Offenhalten der Lücken für die fehlenden Milchzähne  

    (Dauer 7 Minuten)  

    –  

    Ä1  

     

    Zahnsteinentfernung an den Zähnen 73-83 

    107  

    6 x 405  

     

    2 x Abformung zur Herstellung von Planungsmodellen,  

    2 x Abformung zur Herstellung des Lückenhalters,  

    sowie einfache Bissnahme  

    7a  

    006  

    15.09.  

    Kontrolle nach Zahnsteinentfernung an den Zähnen 73-83 

    6 x 406*  

    6 x 406  

     

    Einfügen des Lückenhalters für die Zähne 74, 75, 84, 85  

    123a  

    2 x 624  

    20.09.  

    Entfernung scharfer Kanten Regio 75 und 85 am Platzhalter  

    –  

    2 x 403  

    12.10.  

    Kontrolle des Lückenhalters  

    123b  

    621  

    * Die mit dem Sternchen gekennzeichneten Leistungen können gesetzlich ver-sicherten Patienten privat in Rechnung gestellt werden.  

    Erläuterungen:

    12. September