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  • 01.09.2008 | Aktuelle Fallbeispiele

    Abrechnung einer Kronenversorgung mit Ceka-Anker und Einarbeitung in vorhandene Prothese

    Nicht selten kommt es im Praxisalltag vor, dass neuer Zahnersatz mit bereits vorhandenen Konstruktionen verbunden wird. Insbesondere können dieses Varianten eine kostengünstigere Versorgung des Patienten darstellen. Allerdings muss auch immer die Zahnersatz-Richtlinie C.7 beachtet werden, in der es eindeutig heißt:  

     

    „Zahnersatz ist angezeigt, wenn ein Zahn oder mehrere Zähne fehlen oder zerstört sind und wenn dadurch die Funktionstüchtigkeit des Kauorgans beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht, zum Beispiel durch Zahnwanderung oder -kippung. Bei der Versorgung mit Zahnersatz soll eine funktionell ausreichende Gegenbezahnung vorhanden sein oder im Laufe der Behandlung hergestellt werden. Ein neuer Zahnersatz ist nicht angezeigt, wenn der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt werden kann (zum Beispiel durch Erweiterung).“  

    Unter diesem Gesichtspunkt beschreibt unser Fallbeispiel die Abrechnung der Versorgung von zwei Einzelzahnkronen, wobei eine der Kronen mit der vorhandenen Prothese durch einen Ceka-Anker verbunden wird, dieser in der vorhandenen Prothese ausgetauscht wird und somit die Funktionstüchtigkeit des vorhandenen Zahnersatzes gemäß der Richtlinie C.7 wieder hergestellt wird.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    11.09.  

    Ein Patient erscheint mit Zahnschmerzen an 43 und 44 in der Praxis. Aus der symptombezogenen Untersuchung werden insuffiziente Kronen an 43 und 44 diagnostiziert, ansonsten ist das Gebiss einwandfrei und sehr gepflegt.  

     

    Ä5  

     

    Beratung über die Notwendigkeit der Neuversorgung mit Kronen 43 und 44 sowie Einarbeitung in die vorhandene Prothese mit Ceka-Anker (Dauer ca. 13 Minuten)  

    Ä1  

    Ä3  

    13.09.  

    Vollständige Untersuchung  

    01  

    Ä6  

     

    43, 44 Vitalitätsprobe (beide positiv)  

    8  

    007  

     

    OPG zur Beurteilung der Gesamtsituation des Patienten  

    Ä935d  

    Ä5004  

     

    Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse erstellt  

     

    003  

    28.09.  

    44 Leitungsanästhesie  

    41a  

    010  

    28.09.  

    43 Infiltrationsanästhesie  

     

    009*  

     

    OK Gegenkieferabformung mit Alginat, UK Situationsabformung mit Alginat, Bissnahme  

    7b  

    006  

     

    44,43 Entfernung der vorhandenen Kronen  

    2 x 23  

    2 x 229  

     

    44,43 Entfernung weicher Beläge  

     

    2 x 405*  

     

    44,43 Gingivektomie mittels Laser  

     

    2 x 408*  

     

    44,43 Nachpräparation  

     

     

     

    44,43 Fäden gelegt  

    12  

    203  

     

    UK Präparationsabformung  

     

     

     

    44,43 Umarbeitung der vorhandenen Kronen als Provisorium  

    2 x 19  

    2 x 227  

    05.10.  

    44,43 Kontrolle nach Belagsentfernung  

     

    2 x 406*  

     

    44,43 Entfernung der Provisorien  

     

     

     

    44,43 Rohbrandanprobe  

     

     

     

    UK Polyätherabformung über die Kronen mit vorhandener Prothese  

     

     

     

    44,43 provisorische Kronen wieder eingesetzt  

    2 x 24c  

     

    15.10.  

    44,43 vollverblendete Kronen zementiert (44 mit Matrize des Ceka-Ankers)  

     

    1 x 221  

    1 x 501  

    1 x 508  

     

    UK Prothese wieder eingesetzt  

     

    526  

    Die mit * gekennzeichneten GOZ/GOÄ-Positionen können bzw. müssen dem Kassenpatienten auf rein privater Basis in Rechnung gestellt werden.  

    Erläuterungen

    11. September

    Neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal kann bei Kassenpatienten die Nr. Ä1 abgerechnet werden. Für die symptombezogene Untersuchung des Privatpatienten kann einmal je Behandlungsfall (alle 31 Tage) die GOÄ-Nr. 5 berechnet werden, zuzüglich der GOÄ-Nr. 3 für die begleitende Beratung, wenn diese über den Zeitumfang von mindestes 10 Minuten erfolgt.