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  • 01.10.2005 | Aktuelle Fallbeispiele

    Die Versorgung eines Frontzahnimplantats mit einer Vollkeramikkrone

    In der letzten Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ haben wir uns im Fallbeispiel mit der Insertion eines Implantats bei einer traumatisch bedingten Frontzahnlücke befasst. Diesmal geht es nun um die Weiterbehandlung, das heißt um die Versorgung dieses Implantats mit einer vollkeramisch verblendeten Krone. Dabei gehen wir – abweichend von der Darstellung in der September-Ausgabe – von einem verdeckt eingeheilten Implantat aus. Wieder sind Leistungen, die auch ein Kassenpatient privat bezahlen muss, mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    3. 8.  

    Beratung über weiteres Vorgehen (8 Minuten)  

    Ä 1  

    Ä 1  

    Symptombezogene Untersuchung  

    Ä 5*  

    Ä 5  

    11: Röntgen-Kontrolle  

    Ä 5000*  

    Ä 5000  

    4 .8.  

    Erstellen eines Heil- und Kostenplans für den Kassenpatienten  

    –  

    –  

    12. 8.  

    12 - 21: Infiltrationsanästhesie  

    3 x 009*  

    3 x 009  

    11: Freilegung des Implantats und Einfügen des Kopfes  

    904*  

    904  

    11: Stufenpräparation des Kopfes  

    –  

    –  

    11: Eingliederung einer provisorischen Krone  

    19 i  

    227  

    13. 8. (Sa., 21 h)  

    Telefonische Beratung des Patienten wegen Schmerzen an der Freilegungswunde (3 Minuten)  

    Ä 1, 03  

    Ä 1, Zu. D, Zu. B  

    19. 8.  

    11: Abnahme der provisorischen Krone  

    –  

    –  

    11: Entfernung des Granulationsgewebes  

    Exz 1  

    307  

    OK-Polyätherabformung mit individualisiertem Löffel  

    517*  

    517  

    UK-Alginatabformung  

    –  

    –  

    11: Wiederbefestigung der provisorischen Krone  

    24 c i  

    –  

    25. 8.  

    11: Abnahme der provisorischen Krone  

    –  

    –  

    11: Einprobe der definitiven Krone  

    –  

    –  

    11: Wiederbefestigung der provisorischen Krone  

    24 c i  

    –  

    4.9.  

    11: Eingliederung und Verschraubung der Krone  

    221*  

    221  

     

    Beratung über Pflege der Krone (5 Minuten)  

    –  

    Ä 1 (619)  

     

    Erläuterungen zur Tabelle

    3. August

    Da in unserem Beispiel die Versorgung des Implantats mit einem Festzuschuss versehen wird, kann die Beratung beim Kassenpatienten als Vertragsleistung über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Beim Privatpatienten ist auf den Zeitaufwand zu achten: Beträgt er 10 Minuten oder länger, setzt man anstelle der Position Ä 1 die erheblich höher bewertete Ä 3 an.  

     

    Dagegen hängt die symptombezogene Untersuchung unmittelbar mit der einige Wochen vorher erfolgten Implantation zusammen, so dass sie dem Kassenpatienten privat unter der Nr. Ä 5 in Rechnung zu stellen ist. In jedem Behandlungsfall kann sie – ebenso wie die Ä 1 – einmal neben einer anderen Leistung in Ansatz gebracht werden.