29.01.2010 | Aktuelle Fallbeispiele
Endodontische Behandlungen: Die Abrechnung der Pulpotomie und der Materialkosten
Ergänzend zum Fallbeispiel in „ Abrechnung aktuell“ Nr. 1/2010, S. 15 ff., stellen wir Ihnen wie angekündigt die Abrechnung der Pulpotomie sowie der Materialkosten bei Wurzelkanalbehandlungen vor.
Die Abrechnung der Pulpotomie (Pulp)
Bei der Pulpotomie erfolgt die Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa. Dies ist also eine Behandlung, bei der versucht wird, den Zahn vital zu erhalten, obwohl die Pulpa eröffnet wurde.
Datum | Behandlung | Bema-Nr. | GOZ/GOÄ-Nr. |
8.3. | 54 Vitalitätsprobe (positiv) | 8 | 007 |
| 54 Infiltrationsanästhesie | 40 | 009 |
| 54 Trepanation | - | 239 |
| 54 Pulpotomie | 28 | 235 |
| 54 Blutungsstillung, Ätzen, Bonding | 12 | 3 x 203 |
| 54 Plastische Kunststoff-Füllung | 13c | 209 |
Erläuterungen: Die Vitalitätsprüfung (Vipr) kann als Bema- und GOZ-Gebühr einmal je Sitzung abgerechnet werden. Die Abrechnung der Infiltrationsanästhesie erfolgt bei GKV-Patienten einmal für zwei nebeneinander stehende Zähne (die beiden mittleren Schneidezähne gelten allerdings nicht als ein Bereich von zwei nebeneinander stehenden Zähnen, hier für kann die Anästhesie einmal je Zahn berechnet werden). In der Privatliquidation erfolgt die Abrechnung einer Anästhesie einmal je Anästhesiegebiet bzw. einmal je vollständig erbrachter Anästhesie.
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