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  • 30.04.2008 | Aktuelle Fallbeispiele

    Kassen- und Privatabrechnung einer Versorgung mit Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer

    Auch wenn die prothetische Versorgung mit Implantaten in den Praxen zunimmt, ist diese Variante für einige Patienten aus finanziellen Gründen häufig nicht möglich. Dieses Fallbeispiel befasst sich daher mit der Versorgung eines Patienten durch Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    12.09.  

    Ein 75-jähriger Patient erscheint zur Kontrolluntersuchung in der Praxis. Die Kontrolluntersuchung ergibt insuffiziente Ober- und Unterkiefer-Totalprothesen.  

    01  

    Ä6  

     

    Beratung des Patienten über die dringende Notwendigkeit für neue Prothesen (Dauer etwa 20 Minuten)  

     

    Ä3  

     

    Im Ober- und Unterkiefer Alginat-Abformungen und einfache Bissnahme zur Herstellung von Planungsmodellen  

    7b  

    006  

     

    Patient wünscht Kostenvoranschlag  

     

    003  

     

    Neuen Termin zur erneuten Besprechung vereinbart  

     

     

    20.09.  

    Erneute ausführliche Beratung zur Vorgehensweise bei der Herstellung der neuen Prothesen, Patient ist einverstanden (Dauer etwa 8 Minuten)  

    Ä1  

    Ä1  

     

    Im Ober- und Unterkiefer Alginat-Abformungen zur Herstellung der Funktionslöffel und der Platten für die Stützstiftregistrierung  

     

     

    13.10.  

    Funktionsabformungen im Ober- und Unterkiefer  

    98b  

    98c  

    518  

    519  

     

    Stützstiftregistrat  

    98d  

    801  

     

    Erneute Beratung über weiteres Vorgehen  

     

    Ä1  

    Ä5  

    20.10.  

    OK und UK: Anprobe der Prothesen (alle Seitenzähne müssen umgestellt werden), erneute Bissnahme  

     

     

    25.10.  

    Erneute Anprobe der Ober- und Unterkiefer-Prothesen  

     

     

    01.11.  

    Eingliederung der Prothesen, Kontrolle der Artikulation und Okklusion  

    97a  

    97b  

    522  

    523  

    03.11.  

    Kontrolle des Zahnersatzes, Patient kommt damit gut zurecht  

     

     

     

    OK, UK rechts und links leichte Druckstellen entfernt  

     

    4 x 403  

     

    12. September

    Die Bema-Nr. 01 kann bei Kassenpatienten einmal je Kalenderhalbjahr – allerdings frühestens nach Ablauf von vier Monaten – erneut berechnet werden. Für die vollständige Untersuchung eines Privatpatienten berechnet man die GOÄ-Nr. 6, für die kein fester Zeitraum vorgeschrieben ist. Die Leistung kann daher einmal je notwendiger vollständiger Untersuchung abgerechnet werden. Die GOÄ-Nr. 6 beinhaltet für eine zahnärztliche Untersuchung beim stomatognathen System die Inspektion der Mundhöhle, die Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus.  

     

    Eine Beratung ist in der Bema-Nr. 01 bereits enthalten und kann daneben nicht zusätzlich abgerechnet werden. In der Privatliquidation hingegen können in der Regel neben Untersuchungen zusätzlich Beratungsgebühren nach der GOÄ-Nr. 1 oder 3 berechnet werden. Bei einer Beratungsdauer von mindestens 10 Minuten kommt die GOÄ-Nr. 3 zum Ansatz.