30.04.2008 | Aktuelle Fallbeispiele
Kassen- und Privatabrechnung einer Versorgung mit Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer
Auch wenn die prothetische Versorgung mit Implantaten in den Praxen zunimmt, ist diese Variante für einige Patienten aus finanziellen Gründen häufig nicht möglich. Dieses Fallbeispiel befasst sich daher mit der Versorgung eines Patienten durch Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
12.09. | Ein 75-jähriger Patient erscheint zur Kontrolluntersuchung in der Praxis. Die Kontrolluntersuchung ergibt insuffiziente Ober- und Unterkiefer-Totalprothesen. | 01 | Ä6 |
| Beratung des Patienten über die dringende Notwendigkeit für neue Prothesen (Dauer etwa 20 Minuten) |
| Ä3 |
| Im Ober- und Unterkiefer Alginat-Abformungen und einfache Bissnahme zur Herstellung von Planungsmodellen | 7b | 006 |
| Patient wünscht Kostenvoranschlag |
| 003 |
| Neuen Termin zur erneuten Besprechung vereinbart |
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20.09. | Erneute ausführliche Beratung zur Vorgehensweise bei der Herstellung der neuen Prothesen, Patient ist einverstanden (Dauer etwa 8 Minuten) | Ä1 | Ä1 |
| Im Ober- und Unterkiefer Alginat-Abformungen zur Herstellung der Funktionslöffel und der Platten für die Stützstiftregistrierung |
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13.10. | Funktionsabformungen im Ober- und Unterkiefer | 98b 98c | 518 519 |
| Stützstiftregistrat | 98d | 801 |
| Erneute Beratung über weiteres Vorgehen |
| Ä1 Ä5 |
20.10. | OK und UK: Anprobe der Prothesen (alle Seitenzähne müssen umgestellt werden), erneute Bissnahme |
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25.10. | Erneute Anprobe der Ober- und Unterkiefer-Prothesen |
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01.11. | Eingliederung der Prothesen, Kontrolle der Artikulation und Okklusion | 97a 97b | 522 523 |
03.11. | Kontrolle des Zahnersatzes, Patient kommt damit gut zurecht |
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| OK, UK rechts und links leichte Druckstellen entfernt |
| 4 x 403 |
12. September
Die Bema-Nr. 01 kann bei Kassenpatienten einmal je Kalenderhalbjahr – allerdings frühestens nach Ablauf von vier Monaten – erneut berechnet werden. Für die vollständige Untersuchung eines Privatpatienten berechnet man die GOÄ-Nr. 6, für die kein fester Zeitraum vorgeschrieben ist. Die Leistung kann daher einmal je notwendiger vollständiger Untersuchung abgerechnet werden. Die GOÄ-Nr. 6 beinhaltet für eine zahnärztliche Untersuchung beim stomatognathen System die Inspektion der Mundhöhle, die Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus.
Eine Beratung ist in der Bema-Nr. 01 bereits enthalten und kann daneben nicht zusätzlich abgerechnet werden. In der Privatliquidation hingegen können in der Regel neben Untersuchungen zusätzlich Beratungsgebühren nach der GOÄ-Nr. 1 oder 3 berechnet werden. Bei einer Beratungsdauer von mindestens 10 Minuten kommt die GOÄ-Nr. 3 zum Ansatz.
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