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  • 01.11.2006 | Aktuelle Fallbeispiele

    Optimierung des Prothesenlagers vor der Versorgung mit Totalprothesen

    Immer wieder erweist es sich im Zuge einer Zahnersatzversorgung als erforderlich, das Prothesenlager durch vorausgehende operative Maßnahmen zu verbessern. Die Abrechnung derartiger Maßnahmen bei Kassen- und Privatpatienten ist Thema des nachfolgenden Fallbeispiels. Dabei sind wir uns durchaus bewusst, dass eine derartige Häufung präprothetischer Eingriffe bei ein- und demselben Patienten in der Praxis nicht vorkommt.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    23.08.  

    64-jähriger Patient klagt über mangelhafte Kauleistung: Seine Restzähne seien stark gelockert und die vorhandenen Prothesen säßen schlecht.  

    –  

    –  

    Eingehende Untersuchung: Insuffiziente OK-Totalprothese; Schlotterkamm OK-Front- und Prämolarenbereich; Tuber maxillae links stark abgeflacht; UK-Restzähne 33, 34 und 43, 44 massiv gelockert, insuffiziente UK-Kunststoffprothese; Alveolarfortsatz in der UK-Front stark atrophiert; ausgeprägter Torus mandibulae regio 45, störendes Schleimhautbändchen regio 35  

    01  

    001  

    Besprechung der geplanten Maßnahmen (8 Minuten): Versorgung mit OK-UK-Totalprothesen; vorher Extraktion der UK-Restzähne, Vestibulumplastik in der Front mit freiem Schleimhaut-Transplantat, Entfernung des Schleimhautbandes regio 35 und des Torus mandibulae regio 45, Schlotterkamm-Operation und einseitige Tuberplastik im OK.  

    –  

    Ä 1  

    OK-, UK-Alginatabformung für zwischenzeitliche Erweiterung der UK-Kunststoffprothese als Interimsversorgung  

    –  

    005  

    24.08.  

    Leitungsanästhesie beidseitig im UK 

    2 x L 1  

    2 x 010  

    34, 44: Buccale Infiltrationsanästhesie  

    –  

    2 x 009  

    34, 33, 43, 44: Extraktion  

    4 x X 1  

    4 x 300  

    Vier Nähte  

    –  

    –  

    Resektion der knöchernen Alveolenränder  

    Alv  

    –  

    Einsetzen der erweiterten UK-Prothese  

    100 b  

    526  

    31.08.  

    Behandlung einer Druckstelle im UK durch beidseitiges Abschleifen des Prothesenrandes und Aufbringen einer Salbe  

    –  

    –  

    2 x 403  

    402  

    34, 33, 43, 44: Wundreinigung und Nahtentfernung  

    2 x N  

    4 x 330  

    15 - 25: Infiltrationsanästhesie (10 Einstiche)  

    6 x I  

    (10) x 009  

    Operative Entfernung des Schlotterkammes von regio 15 bis 25  

    2 x SMS  

     

    2 x Ä 2670 Zuschlag 443  

    Acht Nähte  

    –  

    –  

    Tuberanästhesie links  

    L 1  

    010  

    Tuberplastik  

    Pla 3  

    325  

    Vier Nähte  

    –  

    –  

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  

    Ä 70  

    Ä 70  

    1.09.  

    OK-Wundkontrolle und -reinigung  

    2 x N  

    (4) x 330  

    4.09.  

    Leitungsanästhesie beidseitig im UK 

    2 x L 1  

    2 x 010  

    Exzision eines Schleimhautbändchens regio 35  

    SMS  

    321  

    Zwei Nähte  

    –  

    –  

    Beseitigung des Torus mandibulae regio 45  

    KnR  

    323  

    Vier Nähte  

    –  

    –  

    Vestibulumplastik UK-Front  

    Pla 2  

    324  

    Sechs Nähte  

    –  

    –  

    Infiltrationsanästhesie am Gaumen  

    (3) x I  

    (3) x 009  

    Entnahme eines Schleimhaut-Transplantats mit dem Mukotom und Einbringen labial in der UK-Front  

    Ä 2386  

    Ä 2386 Zuschlag 443  

    Vier Nähte  

    –  

    –  

    Nochmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  

    Ä 70  

    Ä 70  

    11.09.  

    UK-Nahtentfernung  

    3 x N  

    (6) x 330  

    Beseitigung eines Knochensplitters regio 28  

    XN  

    331  

    Erläuterungen zur Tabelle

    23. August

    Die Berechnung einer Beratung neben einer eingehenden Untersuchung ist nur bei einem Privatpatienten möglich: bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Minuten unter der Nr. Ä 1 und bei längerer Dauer unter der Nr. Ä 3. Werden die 10 Minuten Mindestdauer für die Nr. Ä 3 nur knapp verfehlt, so sollte für die Nr. Ä 1 der Steigerungsfaktor erhöht werden.  

     

    Eine Gegenkieferabformung löst bei einem Privatpatienten immer dann den Ansatz der GOZ-Nr. 005 aus, wenn ihre planerische Auswertung einen Einfluss auf die Gestaltung des neuen bzw. geänderten Zahnersatzes hat, was eigentlich immer der Fall ist.  

     

    24. August