04.10.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Abschlagszahlungen der KZV: Dem Zahnarzt muss ein Mindestmaß an Einnahmen bleiben
Wenn eine KZV Honorar vom Zahnarzt zurückfordert, kommt es vor, dass dessen regelmäßige Abschlagszahlungen entweder gekürzt oder sogar ganz ausgesetzt werden. Letzteres kann für den Zahnarzt existenzgefährdend sein. Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. Oktober 2009 (Az: 3 KA 60/09 B ER; Abruf-Nr. 102854 unter www.iww.de) dürfen Abschlagszahlungen jedoch nicht komplett einbehalten werden; dem Zahnarzt müsste ein Mindestmaß an Einnahmen verbleiben. Hinweis: Sie sollten daher eine vollständige Aussetzung der Abschlagszahlungen nicht hinnehmen, sondern gegen den Bescheid unter Bezugnahme auf diese Entscheidung Widerspruch einlegen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 138949