06.07.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Bundessozialgericht: Degressionsberechnung bei Praxiswechsel muss auch quartalsweise erfolgen
Die Berechnung der Degressionsgrenze erfolgt im Normalfall jahresbezogen und der Zahnarzt hat keinen Anspruch darauf, dass dies auch quartalsbezogen geschieht. Jedoch sind aus Sachgründen in Ausnahmefällen auch Abweichungen von diesem Grundsatz geboten. Dies gilt dann, wenn ein Vertragszahnarzt im Laufe eines Kalenderjahres die Praxis wechselt - zum Beispiel von einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis. In diesen Fällen bedarf es einer zeitanteiligen sowie nach Praxen getrennten Degressionsberechnung. Daher hat das Bundessozialgericht am 5. Mai 2010 (Az: B 6 KA 21/09 R) entschieden, dass eine neue Degressionsberechnung - zeitanteilig und getrennt nach Gemeinschaftspraxis sowie den in den Vorquartalen bestehenden Einzelpraxen - vorzunehmen ist.