03.11.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht: Verfahrensdauer von über neun Jahren nicht hinnehmbar
Ein Vertragsarzt legte Verfassungsbeschwerde ein, weil sein Sozialgerichtsverfahren wegen der Honorarbescheide für 1997 und 1998 nach neun Jahren noch immer nicht entschieden war. Das Bundesverfassungsgericht gab am 24. September 2009 (Az: 1 BvR 1304/09; Abruf-Nr. 093550 unter www.iww.de) dem Arzt recht. Begründung: Die Sachmaterie habe im Vergleich zu anderen Verfahren keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen, die eine derart lange Verfahrensdauer rechtfertigten. Das Sozialgericht sei nunmehr gehalten, unverzüglich sämtliche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer möglichst raschen Entscheidung führen.
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 1 | ID 131265