04.10.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Landgericht Dortmund: Ein Versicherungsfall beginnt bereits mit der ersten Diagnostik
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 1. April 2010 (Az: 2 S 56/09, Abruf-Nr. 101891) entschieden, dass im Urteilsfall die private Krankenversicherung die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung nicht übernehmen musste. Hintergrund: Die Versicherung wollte bei einem früheren Behandler nachfragen, ob die Diagnose bereits vor dem Beginn des Versicherungsschutzes gestellt wurde. Der Patient weigerte sich jedoch, den Vorbehandler von der Schweigepflicht zu entbinden. Daraufhin lehnte die Versicherung eine Kostenerstattung ab, was vom Gericht bestätigt wurde. Begründung: Der Versicherungsfall beginne nicht erst mit der Behandlung, sondern bereits mit der ersten Diagnostik.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 138947