01.10.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
OLG Frankfurt: Zahnarzt wegen fehlerhaftem Zahnersatz zu Schmerzensgeld verurteilt
Der Fall: Einer Patientin wurden zwei fehlende Backenzähne im Unterkiefer durch zwei Brücken ersetzt. Sie war jedoch mit dem Zahnersatz nicht zufrieden und litt nach eigenem Bekunden unter Schmerzen. Nachbearbeitungsmaßnahmen waren erfolglos. Eine weitere Nachbesserung verweigerte die Patientin wegen des aus ihrer Sicht gestörten Vertrauensverhältnisses. Ein Jahr danach ließ sie sich in einer weiter entfernt liegenden Zahnklinik eine neue Versorgung machen. Sie verklagte den Zahnarzt auf Zahlung von Schmerzensgeld und zusätzlich Schadenersatz.
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 6. Januar 2009 (Az: 8 U 31/07; Abruf-Nr. 093168 unter www.iww.de), dass der Patientin 2.500 Euro Schmerzensgeld und 1.400 Euro Schadenersatz zustehe - unter anderem wegen der untauglichen Anpassungsversuche des Zahnarztes und der Notwendigkeit, sich erneut einer prothetischen Behandlung zu unterziehen. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes sei zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigungen nicht so heftig gewesen sein könnten, weil die Patientin viele Monate verstreichen ließ, bis sie die neue Versorgung in Angriff nehmen ließ. Das Gutachten ergab, dass der Kronenrand nicht die Präparationsgrenze erreichte und die beschliffene Zahnsubstanz freilag. Somit sei eine Neuanfertigung des Zahnersatzes notwendig gewesen.