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  • 04.01.2010 | Aktuelle Rechtsprechung

    OLG Koblenz: Patient kann trotz Mängeln keine Rückzahlung des Honorars verlangen

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 18. Juli 2009 (Az: 5 U 319/09; Abruf-Nr. 093905 unter www.iww.de) entschieden, dass eine Patientin, die mit einer zahnärztlichen Versorgung unzufrieden ist, bereits gezahltes Honorar nicht zurückverlangen kann. Hintergrund: Die Patientin hatte den Behandler gewechselt, ohne dem Erstbehandler Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Nun verlangte sie von ihm eine Art „Vorschuss“ für die Nachbesserung beim Zweitbehandler. Dies lehnte das Gericht allerdings ab - mit der Begründung, das Gesetz sehe das nicht vor.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132555