01.09.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
Quartalsabrechnung: Fehler und Versäumnisse können teuer werden!
Die Quartalsabrechnung muss mit großer Sorgfalt erstellt werden. Wie teuer Fehler und Versäumnisse werden können, zeigt sich an den folgenden aktuellen Urteilen von Sozialgerichten:
Bereits ein Fehler führt zur Ungültigkeit der Quartalsabrechnung
Das Sozialgericht Stuttgart (Az: S 11 KA 6901/04) hat am 24. April 2006 entschieden, dass die Aufhebung eines Honorarbescheides einer Gemeinschaftspraxis durch die KV und die Rückforderung von 9.000 Euro rechtmäßig war. Grund: Die Praxis hatte ein Jahr lang eine Weiterbildungsassistentin ohne Genehmigung beschäftigt. Die KV ging in einer Schätzung davon aus, dass etwa 20 Prozent der Praxisleistungen von der Assistenzärztin erbracht und demnach zu Unrecht abgerechnet wurden.
Das Sozialgericht Stuttgart wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die mit der Quartalsabrechnung abgegebene Sammelerklärung bereits im Ganzen falsch sei, wenn sie nur eine unrichtige Angabe über erbrachte Leistungen enthalte. Der Nachweis einer grob fahrlässigen Falschabrechnung sei ausreichend.
Honorarbescheid trotz Versäumnis der Praxis nicht anfechtbar
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