05.01.2011 | Aktuelle Rechtsprechung
Sozialgericht Marburg: Nachweis erbrachter Leistungen vor Gericht ist zu spät
von RAin, FAin für Medizinrecht Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg
Der Fall: Ein Zahnarzt hatte konservierend-chirurgische Leistungen nur unzureichend in seinen Behandlungsunterlagen dokumentiert. Aus diesem Grunde hatte der Prüfungsausschuss eine Honorarkürzung für acht Quartale in Höhe von insgesamt 14.500 Euro vorgenommen. Dagegen legte der betroffene Zahnarzt Widerspruch vor dem Beschwerdeausschuss ein. Trotz mehrfacher Aufforderung lieferte er jedoch keine weiteren Belege für die vollständige Leistungserbringung. Aus diesem Grunde wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Erst mit seiner Klagebegründung legte er erstmals eine vollständige Kopie der Karteikarten für die Behandlung vor.
Das Urteil: Am 17. Juli 2010 (Az: S 12 KA 325/09; Abruf-Nr. 103985) hat das SG Marburg entschieden, dass der Nachweis über eine vollständige Leistungserbringung nicht erst im Sozialgerichtsverfahren erbracht werden kann. In Zweifelsfällen könne im Verwaltungsverfahren der Nachweis nachgereicht werden, im Gerichtsverfahren sei das aber nicht mehr möglich.