31.07.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
VG Düsseldorf: Erstattungsbeschränkung bei implantatgestütztem Zahnersatz unwirksam
Eine Beihilferegelung, wonach Aufwendungen für implantatgestützten Zahnersatz nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig sind, verstößt gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ist unwirksam. Eine derartige Regelung kann auch nicht durch eine ergänzende Verwaltungsvorschrift „repariert“ werden. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2009 (Az: 26 K 4142/07) ist auf jetzt auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Nr. 092514 (oben rechts eingeben) abrufbar.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 2 | ID 128878