01.08.2001 · Fachbeitrag · Amtsgericht Marburg
Privatbehandlungen: Krankenversicherung darf Erstattung nicht auf BEL-Preise begrenzen
| Kann das im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich geltende „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis“ (BEL) von einer privaten Krankenversicherung als Abrechnungsgrundlage für zahntechnische Laborkosten herangezogen werden? In dieser Frage gibt es nun einen aus Zahnärzte-Sicht weiteren Etappensieg zu verzeichnen: Das Amtgericht Marburg hat in einem aktuellen Urteil vom 9. Juli 2001 (Az: 10 C 1636/99) entschieden, dass ein privater Krankenversicherer nicht berechtigt ist, die Kostenerstattung für die Versicherten auf BEL-Preise zu begrenzen. Damit wird die mittlerweile herrschende Rechtsprechung bestätigt. |
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