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  • 01.05.2007 | Auslands-Zahnersatz

    Härtefälle: GOZ-Honorar wird durch doppelten Festzuschuss gesponsert – ist das korrekt?

    Frage: „Eine Frage zur Abrechnung von Härtefällen: Der Patient wünscht vollverblendete Brücken im Seitenzahnbereich ‚made in China‘. Durch die geringen Laborkosten würde – bei Ausschöpfung des doppelten Festzuschusses – das GOZ-Honorar zumindest gesponsert. Ist dies korrekt?“  

     

    Antwort: Erhält der Patient eine Regelversorgung, so übernimmt die Krankenkasse die tatsächlich entstandenen Kosten. Auch der über dem doppelten Festzuschuss liegende Betrag bis zur tatsächlichen Rechnungshöhe wird übernommen (außer Kosten für Edelmetall-Legierungen oder Reinmetalle). Wird eine über die Regelversorgung hinausgehende gleich- oder andersartige Versorgung gewählt, so gewähren die Krankenkassen nur den doppelten Festzuschuss.  

     

    Dem behandelnden Zahnarzt steht es selbstverständlich frei, ein Labor im Ausland mit der Anfertigung von Zahnersatz zu beauftragen. Es kann durchaus sein, dass durch die niedrigen Laborkosten der doppelte Festzuschuss das GOZ-Honorar oder gar alle Kosten – ohne Reinmetall- oder Edelmetall-Legierungen – für die Versorgung abdeckt.