01.07.2004 · Fachbeitrag · Beispiele zum neuen Bema, Teil 7:
Abrechnung der Versorgung mit Cover-denture- und Totalprothesen
| Im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der neuen Bema-Bestimmungen befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Bema-Nr. 97, die nicht mehr nur für die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit einer Totalprothese, sondern auch für die Rehabilitation eines stark reduzierten Restgebisses mit einer Cover-denture-Prothese heranzuziehen ist. Diese Form des Zahnersatzes - eine Quasi-Totalprothese mit eingearbeiteten Wurzelstiftkappen oder Teleskopkronen - musste bis Ende 2003 unter der Bema-Nr. 96 c abgerechnet werden, weil die Nr. 97 allein der Versorgung eines vollkommen zahnlosen Kiefers vorbehalten war. |
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