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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Beispiele zum neuen Bema, Teil 8:

    Abrechnung von Wiederherstellungsmaßnahmen

    | Im Rahmen unserer Beitragsserie über die Anwendung der nach der Bema-Umstrukturierung geltenden konkreten Bestimmungen befassen wir uns diesmal mit Leistungen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen sowie von fest sitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz und stellen damit das Vorgehen nach dem Bema dem nach der GOZ (siehe dazu die Seiten 8 bis 10 dieser Ausgabe) unmittelbar gegenüber. Dabei beschränken wir uns auf definitiven Zahnersatz und lassen das Abnehmen und Wiedereingliedern bzw. die Erneuerung provisorischer Kronen und Brücken unberücksichtigt. Ebenso gehen wir nicht auf die anfallenden Material- und Laborkosten ein, die grundsätzlich zusätzlich in Rechnung gestellt werden können. |