01.02.2001 · Fachbeitrag · Beschluss von KZBV und Spitzenverbänden
Spätestens zwei Jahre nach der aktiven KFO-Behandlung endet die GKV-Retention
| Für die Bema-Nrn. 119 (Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention) und 120 (Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss) gilt, dass mit der Berechnung dieser Therapie-Ziffern sämtliche Einzelmaßnahmen der kieferorthopädischen Behandlung in einer Behandlungszeit von 16 Behandlungsvierteljahren abgegolten sind. Eingeschlossen ist dabei auch die Überwachung der Retention in diesem Zeitraum. |
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