01.05.2001 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Kein Honorar für die Behandlung naher Angehöriger
| Seit vielen Jahren beschäftigt die so genannte „Verwandtenklausel“, mit der private Krankenversicherer eine Erstattungspflicht für die Behandlung von nahen Angehörigen ausschließen, die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurde die Klausel als rechtens erachtet. Dieser Tendenz hat sich nunmehr letztinstanzlich auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 21. Februar 2001 angeschlossen (Az: IV ZR 11/00). Somit müssen private Krankenversicherer bei der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder weiterhin lediglich die nachgewiesenen Sachkosten erstatten. |
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