01.04.2001 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Fehlende Punktwert-Angleichung bei der GOZ ist nicht verfassungswidrig
| Ob bei Rechtsanwälten, Architekten, Tierärzten oder (sogar) den ärztlichen Kollegen - überall ist im Laufe der Zeit eine Anpassung der entsprechenden Gebührenordnung erfolgt. Bei der GOZ hingegen ist diese ausgeblieben; die Punktwerte sind seit deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1988 unverändert geblieben. Dies hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf den Plan gerufen, eine Verfassungsbeschwerde zu initiieren. Die BZÄK sieht in der fehlenden Angleichung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 2 Grundgesetz sowie gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig