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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht

    Fehlende Punktwert-Angleichung bei der GOZ ist nicht verfassungswidrig

    | Ob bei Rechtsanwälten, Architekten, Tierärzten oder (sogar) den ärztlichen Kollegen - überall ist im Laufe der Zeit eine Anpassung der entsprechenden Gebührenordnung erfolgt. Bei der GOZ hingegen ist diese ausgeblieben; die Punktwerte sind seit deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1988 unverändert geblieben. Dies hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf den Plan gerufen, eine Verfassungsbeschwerde zu initiieren. Die BZÄK sieht in der fehlenden Angleichung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 2 Grundgesetz sowie gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz. |