29.07.2010 | Bundesverfassungsgericht
Sofortige Entziehung einer Zulassung nur
unter strengen Voraussetzungen
von Rechtsanwalt und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg, Hamburg
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az: 1 BvR 722/10; Abruf-Nr. 102138), dass im Falle eines Abrechnungsbetruges die sofortige Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Im konkreten Fall ging es um ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das mehr als 1.000 Abrechnungspositionen unzutreffend abgerechnet hat. Daraufhin wurde dem MVZ die Zulassung entzogen und diese Entziehung für sofort vollstreckbar erklärt.
Diese Vorgehensweise haben zwar die Vorinstanzen akzeptiert, das Bundesverfassungsgericht jedoch hat die sofortige Vollziehung bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vorläufig ausgesetzt. Begründung: Für eine solche Anordnung reiche es nicht aus, dass das Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des (Zahn-)Arztes ausgehen werde. Vielmehr müsse eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles erfolgen und geprüft werden, ob eine weitere Berufstätigkeit vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erkennen lässt. Dies war hier jedoch nicht erkennbar.