01.12.2010 | Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Teil 3
Die korrekte Abrechnung von Maßnahmen zum Stützzonenerhalt und von Schienen
Grundsätzlich wird ein Milchzahn aus kieferorthopädischer Sicht so lange belassen, bis der Durchbruch des bleibenden Zahnes gesichert ist. Aber nicht immer lässt sich der frühzeitige Verlust vermeiden. DGZMK, DGK und DKFO haben 2004 in einer Stellungnahme festgestellt, dass nach vorzeitigem Milchzahnverlust festsitzende und abnehmbare Lückenhalter oder eine prothetische Versorgung infrage kommen.
Als prothetische Versorgung wird die Versorgung im Schneidezahngebiet im Sinne eines temporären Zahnersatzes charakterisiert. Eine partielle Kunststoffprothese, die aus ästhetischen und funktionellen Gründen als „Kinderprothese“ mit gebogenen oder gegossenen Klammern zur Lückenversorgung angefertigt wird, entspricht im Festzuschusssystem der Befundklasse 5. Die Kinderprothese zum temporären Ersatz von vier Schneidezähnen wird nach Bema-Nr. 96a abgerechnet. Bezuschusst wird dieser Befund mit dem Festzuschuss Nr. 5.1. Neben der Bema-Nr. 96a könnten fakultativ die Nr. 7a für Planungs-/Diagnosemodelle, Nr. 98a (Individuelle Abformung), Nr. 98f (Halte- und Stützvorrichtungen) und
Nr. 89 (Beseitigung grober Artikulationsstörungen) hinzukommen.
Soll der Platz im Bereich von Eckzahn und Prämolaren gehalten werden, ist darunter terminologisch der Lückenhalter als kieferorthopädische Prophylaxemaßnahme zur Stützzonenerhaltung zu verstehen. Es stehen festsitzende wie auch herausnehmbare Behelfe zur Verfügung. Die vertragszahnärztliche kieferorthopädische Maßnahme ist das Offenhalten von Lücken mit herausnehmbaren Geräten, die Bema-Nr. 123a je Kiefer auslöst. Für die Kontrolle eines Lückenhalters wird Bema-Nr. 123b je Behandlungsquartal abgerechnet. Als Auslagen können die Abformmaterialien - Ersatzkassen: 2,60 Euro je Behandlungsfall, Primärkassen: tatsächliche Kosten - sowie die zahntechnischen Leistungen aus dem BEL berechnet werden. Regionale Abweichungen sind möglich.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig