Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.05.2011 | Fallbeispiel

    Insertion von vier Miniimplantaten: Behandlung und vollständige Abrechnung der Leistungen

    Miniimplantate sind eine relativ kostengünstige Variante, um einen verbesserten Sitz der Prothese zu erzielen. Wenn eine Totalprothese vom Grundsatz her noch in Ordnung ist, der Halt jedoch durch Implantate mit in der Regel darauf verankerten Kugelknöpfen verbessert werden soll, dann wird die Prothese nur noch umgearbeitet. Das Fallbeispiel beschreibt eine Möglichkeit, wie die Behandlung und deren Abrechnung erfolgen kann.  

     

    Da Implantate, Implantatteile und implantatbedingte Konstruktionselemente keine Vertragsleistungen sind, ist die Berechnung bei Kassen- und Privatpatienten gleich. Bei Kassenpatienten fällt der Festzuschuss 7.7 an, wenn es eine Regelversorgung ist. Es ist eine Regelversorgung, wenn es sich um einen Ausnahmefall gemäß ZE-Richtlinie 36b handelt (Zahnloser athrophierter Kiefer). Trifft der Ausnahmefall nicht zu, ist die Maßnahme eine reine Privatbehandlung und der GKV-Patient erhält keinen Festzuschuss.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    02.05.  

    Vollständige Untersuchung; UK: Starker zahnloser atrophierter Kiefer  

    01  

    Ä6  

     

    Beratung über die Möglichkeit einer Implantatversorgung mit vier Miniimplantaten (Dauer ca. 20 Minuten)  

     

    Ä3  

     

    Panoramaschichtaufnahme der Kiefer  

    Ä935d  

    Ä5004  

    05.05.  

    UK: Implantatbezogene Analyse  

     

    900*  

     

    Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans auf Anforderung  

     

    002*  

     

    Heil- und Kostenplan für die Umarbeitung der Prothese zur Suprakonstruktion an die Krankenkasse geschickt  

     

     

    11.05.  

    Symptombezogene Untersuchung  

     

    Ä5  

     

    Beratung (Dauer etwa 5 Minuten)  

     

     

     

    44,34 Oberflächenanästhesie  

     

    2 x 008  

     

    44,34 Intraorale Leitungsanästhesie  

     

    2 x 010  

     

    44,34,42,32 Präparieren einer Knochenkavität  

     

    4 x 901  

     

    44,34,42,32 Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität  

     

    4 x 902  

     

    44,34,42,32 Einbringen eines Miniimplantats  

     

    4 x 903  

    12.05.  

    44,34,42,32 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff  

     

    4 x 329  

    19.05.  

    UK Umarbeitung der Prothese zur Suprakonstruktion  

    100ai  

    525  

    4 x 503*  

    4 x 508*  

    25.05.  

    UK rechts und links Druckstellen entfernt  

     

    2 x 403  

     

    UK Mundschleimhauterkrankung mit Salbe behandelt  

     

    402  

    Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind außervertragliche Leistungen und auch GKV-Patienten auf rein privater Basis in Rechnung zu stellen.  

    Erläuterungen

    5. Mai

    Die vollständige Untersuchung ist im vertragszahnärztlichen Bereich in der Bema-Nr. 01 enthalten. Diese Leistung ist einmal je Kalenderhalbjahr - frühestens nach vier Monaten - erneut abrechenbar. Für die vollständige Untersuchung wird je Untersuchung die GOÄ-Nr. 6 berechnet, wenn die Untersuchung dem geforderten Leistungsinhalt der Ziffer entspricht. Das heißt im zahnärztlichen Bereich für das stomatognathe System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie Erhebung des vollständigen Zahnstatus.