03.05.2011 | Fallbeispiel
Insertion von vier Miniimplantaten: Behandlung und vollständige Abrechnung der Leistungen
Miniimplantate sind eine relativ kostengünstige Variante, um einen verbesserten Sitz der Prothese zu erzielen. Wenn eine Totalprothese vom Grundsatz her noch in Ordnung ist, der Halt jedoch durch Implantate mit in der Regel darauf verankerten Kugelknöpfen verbessert werden soll, dann wird die Prothese nur noch umgearbeitet. Das Fallbeispiel beschreibt eine Möglichkeit, wie die Behandlung und deren Abrechnung erfolgen kann.
Da Implantate, Implantatteile und implantatbedingte Konstruktionselemente keine Vertragsleistungen sind, ist die Berechnung bei Kassen- und Privatpatienten gleich. Bei Kassenpatienten fällt der Festzuschuss 7.7 an, wenn es eine Regelversorgung ist. Es ist eine Regelversorgung, wenn es sich um einen Ausnahmefall gemäß ZE-Richtlinie 36b handelt (Zahnloser athrophierter Kiefer). Trifft der Ausnahmefall nicht zu, ist die Maßnahme eine reine Privatbehandlung und der GKV-Patient erhält keinen Festzuschuss.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
02.05. | Vollständige Untersuchung; UK: Starker zahnloser atrophierter Kiefer | 01 | Ä6 |
| Beratung über die Möglichkeit einer Implantatversorgung mit vier Miniimplantaten (Dauer ca. 20 Minuten) |
| Ä3 |
| Panoramaschichtaufnahme der Kiefer | Ä935d | Ä5004 |
05.05. | UK: Implantatbezogene Analyse |
| 900* |
| Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans auf Anforderung |
| 002* |
| Heil- und Kostenplan für die Umarbeitung der Prothese zur Suprakonstruktion an die Krankenkasse geschickt |
|
|
11.05. | Symptombezogene Untersuchung |
| Ä5 |
| Beratung (Dauer etwa 5 Minuten) |
|
|
| 44,34 Oberflächenanästhesie |
| 2 x 008 |
| 44,34 Intraorale Leitungsanästhesie |
| 2 x 010 |
| 44,34,42,32 Präparieren einer Knochenkavität |
| 4 x 901 |
| 44,34,42,32 Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität |
| 4 x 902 |
| 44,34,42,32 Einbringen eines Miniimplantats |
| 4 x 903 |
12.05. | 44,34,42,32 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff |
| 4 x 329 |
19.05. | UK Umarbeitung der Prothese zur Suprakonstruktion | 100ai | 525 4 x 503* 4 x 508* |
25.05. | UK rechts und links Druckstellen entfernt |
| 2 x 403 |
| UK Mundschleimhauterkrankung mit Salbe behandelt |
| 402 |
Die mit * gekennzeichneten Leistungen sind außervertragliche Leistungen und auch GKV-Patienten auf rein privater Basis in Rechnung zu stellen.
Erläuterungen
5. Mai
Die vollständige Untersuchung ist im vertragszahnärztlichen Bereich in der Bema-Nr. 01 enthalten. Diese Leistung ist einmal je Kalenderhalbjahr - frühestens nach vier Monaten - erneut abrechenbar. Für die vollständige Untersuchung wird je Untersuchung die GOÄ-Nr. 6 berechnet, wenn die Untersuchung dem geforderten Leistungsinhalt der Ziffer entspricht. Das heißt im zahnärztlichen Bereich für das stomatognathe System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie Erhebung des vollständigen Zahnstatus.
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