04.10.2010 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Aktuelles aus der „Festzuschuss-Hotline“
Regelmäßig erreichen uns Anfragen zu Befundsituationen, in denen bei der Zuordnung der richtigen Befund-Nummer Unsicherheiten bestehen.
Planung einer Endpfeiler- und einer Freiendbrücke bei Lückenschluss im Oberkiefer
Frage: „Folgende Befundsituation: Die Zähne 18 und 28 fehlen, 14, 26 und 27 sind überkronungsbedürftig. Die Zähne 16 und 24 wurden bereits extrahiert, Lückenschluss bei 15 und 25. Die Zähne 17, 26, 27 sind nach mesial aufgewandert. Im Unterkiefer trägt der Versicherte eine intakte Versorgung mit einer Brücke von 43 - 41, intakte Einzelkronen 46, 31 und 35. Zähne 38 und 48 fehlen. Es sollen im OK zwei Brücken, im Verblendbereich vestibulär verblendet, eingegliedert werden. Die Brücke 17 - 14 wird als Endpfeilerbrücke eingegliedert, die Brücke 24 - 27 als Freiendbrücke.
Vorausgesetzt der Versicherte erhält Brücken als Regelversorgung, so bekommt er doch für Zahn 27 den Festzuschuss 1.1, da die Brücke als Regelversorgung von 23 - 26 (lückenangrenzende Nachbarzähne) ausgelöst wird. Ist das richtig? Oder bekommt der Versicherte die Modellgussprothese und Einzelkronen als Regelversorgung? Welche Festzuschüsse sind richtig und wie trage ich den Befund richtig ein?“
Antwort: Die Eintragung in der Behandlungsplanung sieht wie folgt aus:
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