02.04.2009 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Aktuelles aus der „Festzuschuss-Hotline“
Regelmäßig erreichen uns Anfragen zu Befundsituationen, in denen bei der Zuordnung der richtigen Befund-Nummer Unsicherheiten bestehen. Wir haben nachstehend einige Fragen und Antworten zusammengefasst.
Neuer Zahnersatz-Punktwert ab 1. April 2009
Frage: „Zum 1. Januar 2009 wurden die Festzuschuss-Beträge etwas angehoben. Jetzt sieht die neue Abrechnungshilfe der KZBV, gültig ab dem 1. April 2009, wiederum neue Beträge vor. Ist das korrekt?“
Antwort: Der Höhe der auf die Regelversorgung ab dem 1. Januar 2009 entfallenden Beträge lag nur die am 4. November 2008 geschlossene Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes mit dem Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen (VdZI) über die zahntechnischen Leistungen zugrunde. Die bundeseinheitlichen Preise für zahntechnische Leistungen wurden um 1,41 Prozent für das Jahr 2009 erhöht. Dementsprechend erhöhten sich die Festzuschuss-Beträge.
Das Bundesschiedsamt hatte die Anhebung des Zahnersatz-Punktwertes um 1,41 Prozent für das Jahr 2009 festgesetzt. Allerdings sollte die Umsetzung erst im zweiten Quartal 2009 beginnen, so dass die Anhebung des Punktwertes für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2009 exakt 1,88 Prozent beträgt und der Punktwert somit 0,7454 Euro. Maßgeblich für den Punktwertansatz ist der Tag der Aufstellung des Heil- und Kostenplans. Auch der neue Zahnersatz-Punktwert hat Auswirkungen auf die Höhe der Festzuschüsse, so dass Festbetrags-Anpassungen notwendig waren, die aus der ab dem 1. April 2009 gültigen Abrechnungshilfe der KZBV ersichtlich sind.
Reparatur eines Monoreduktors: Welche Festzuschüsse?
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