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  • 01.05.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Die „Clearingstelle Festzuschüsse“ hat jetzt einige Unklarheiten beseitigt!

    Am 30. März 2005 trafen sich die Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen sowie der KZBV, um offene Fragen bei der Anwendung der Richtlinien zu klären. Einige der Ergebnisse, bei denen Konsens zwischen den Parteien erzielt werden konnte, stellen wir Ihnen vor.  

    Freiendbrücken

    Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Zahnersatz-Richtlinien zum 1. Januar 2005 ist die Regelung, dass Freiendbrücken nur zum Ersatz eines mesial fehlenden Prämolaren Vertragsleistung sind, entfallen. Damit ist die Freiendbrücke zur Versorgung einer zahnbegrenzten Lücke Vertragsleistung. Die folgenden Voraussetzungen aus den Zahnersatz-Richtlinien sind zu beachten:  

     

    1. Die Indikation ergibt sich aus dem klinischen und röntgenologischen Befund sowie
    2. aus statischen und funktionellen Gesichtspunkten.
    3. Eine ungenügende parodontale Belastbarkeit der Pfeilerzähne stellt eine Kontraindikation dar.
    4. Ebenso sind Brücken kontraindiziert, wenn Allgemeinleiden das parodontale Gewebe ungünstig beeinflussen.

     

    Erstes Beispiel

     

    TP  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    R  

     

     

    B  

    KV  

    KV  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    B  

     

     

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