31.01.2011 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
„Festzuschuss-Hotline“: Überkronung und Wiederbefestigen eines Langzeitprovisoriums
Erneut erläutern wir nachfolgend Fragen aus der „Festzuschuss-Hotline“.
Überkronung von Zahn 46 nach Prämolarisierung: Festzuschuss?
Frage: „Nach der Prämolarisierung des Zahnes 46 soll dieser mit zwei Einzelkronen - vestibulär verblendet - versorgt werden. Erhält der Versicherte hierfür einen Festzuschuss?“
Befund
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Bemerkung: Zwei Einzelkronen auf 46 nach Prämolarisierung
Antwort: Ja, der Versicherte erhält einen Festzuschuss für die prothetische Versorgung eines prämolarisierten Zahnes. Die Prämolarisierung selbst stellt natürlich nach wie vor eine Privatleistung dar. In den Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinien gibt es keinen Ausschluss bezüglich der prothetischen Versorgung eines prämolarisierten Zahnes. Hat der Zahnarzt nach kritischer Prüfung entschieden, dass hier die Überkronung beider Zahnteile medizinisch sinnvoll ist, erhält der Versicherte den Festzuschuss 1.1 (2 x).
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