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  • 01.08.2007 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Interessante Fälle aus der Festzuschuss-Hotline

    Tagtäglich wird von Zahnarztpraxen die Hilfe der Festzuschuss-Hotline in den KZVen für schwierige Behandlungsplanungen in Anspruch genommen. Dadurch ist erkennbar, dass das „neue“ Festzuschuss-System sehr komplex ist. Nachfolgend zeigen wir zwei gleich gelagerte Fälle mit unterschiedlichen Ergebnissen. In beiden Fällen ist die Extraktion eines Zahnes bei bereits vorhandenem herausnehmbaren Zahnersatz notwendig.  

    Fall 1

    Der Patient trägt eine Geschiebeprothese im Oberkiefer. Im Unterkiefer sind eine intakte Modellgussprothese und Einzelkronen vorhanden. Die Kronen 41, 32 und 33 sind insuffizient und müssen erneuert werden. Der Zahn 31 muss extrahiert werden. Welche Festzuschüsse werden ausgelöst?  

     

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    Die intakte vorhandene Unterkiefer-Prothese ist laut Auskunft der Praxis labortechnisch um einen Zahn erweiterbar, der Patient wünscht aber eine festsitzende Versorgung im Frontzahnbereich. Laut den Zahnersatz-Richtlinien ist ein neuer Zahnersatz nicht angezeigt, wenn der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt werden kann, zum Beispiel durch Erweiterung.  

     

    Da in diesem Falle die Funktionstüchtigkeit der Prothese durch Erweiterung wiederhergestellt werden kann, erhält der Patient den Festzuschuss 6.5 für die Prothesenreparaturmaßnahme im gegossenen Metallbereich als Regelversorgung. Zudem werden die Festzuschüsse 1.1 und 1.3 je dreimal für die erneuerungsbedürftigen Kronen und vestibulären Verblendungen an den Zähnen 41, 32, 33 ausgelöst.