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  • 01.06.2007 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Merkhilfen, Teil 3: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

    In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die „Merkhilfen“ zu den Festzuschüssen für die Befundklasse 6 (Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz) vor. In dieser Befundgruppe können die Festzuschüsse häufig erst nach der Therapie festgestellt werden. Deshalb haben wir die häufigsten Reparaturmaßnahmen mit den möglichen zahntechnischen Leistungen nach den Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stand: 17. November 2006) als Hilfestellung bei Ihrer Arbeit zusammengefasst. Die Merkhilfen zu den Befundklassen 1 bis 5 finden Sie in den Nrn. 4 und 5/2007 von „Abrechnung aktuell“.  

     

    Merkhilfen zur Befundklasse 6

    Befund-Nr. 6.0  

    Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; ohne Erfordernis der Abformung;  

    ohne zahntechnische Leistungen; Verbrauchsmaterial der Praxis ansetzbar; je Prothese  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100a, 89 

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Auffüllen eines Sekundärteleskops nach Extraktion im direkten Verfahren
    • Aktivierung einer gegossenen Klammer
    • Wiederbefestigen eines Zahnes im direkten Verfahren

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • Es fallen keine zahntechnischen Leistungen an.
    • Material: Verbrauchsmaterial Praxis

    Gleichartige Versorgung:  

    • Geschiebe aktivieren, ohne zahntechnische Leistungen (GOZ-Nr. 509)
    • Auswechseln eines Konfektionsteils im direkten Verfahren (GOZ-Nr. 508)

    Befund-Nr. 6.1  

    Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; ohne Erfordernis der Abformung; mit zahntechnischen Leistungen; je Prothese  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100a, 89  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Auffüllen eines Sekundärteleskops nach Extraktion im indirekten Verfahren
    • Sprung-, Bruchreparatur, ohne Abdruck
    • Erneuern eines Zahnes, ohne Abdruck
    • Wiederbefestigen eines Zahnes im indirekten Verfahren

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 3830; 3840; 8010; 8021 - 8024; 8130; 9330
    • Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis

    Gleichartige Versorgung  

    • Konfektioniertes Geschiebe aktivieren durch Auswechseln eines Konfektionsteils, mit zahntechnischen Leistungen (GOZ-Nr. 508)

    Befund-Nr. 6.2  

    Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; mit zahntechnischen Leistungen; je Prothese  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Wiederbefestigen eines Zahnes, mit Abdruck, im indirekten Verfahren
    • Erneuern eines Zahnes, mit Abdruck
    • Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen – unabhängig von der Topografie
    • Wiederbefestigung und Erneuerung von Sekundärteilen bei Kugelknopfankern in Verbindung mit vorhandenen Wurzelstiftkappen – unabhängig von der Topografie
    • Sprung- und Bruchreparaturen, mit Abdruck
    • Einfaches Halteelement erneuern, in Kunststoff legen
    • Erneuern aller Kunststoffteile und Zähne an einer Prothese unter Verwendung des alten Modellgusses

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung: 0010; 0053; 0112; 0120; 0220; 1347; 1349; 3801 - 3806; 3811 - 3814; 3830; 3840; 8010; 8021 - 8025; 8030; 8130; 9330  

    Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis 

    Gleichartige Versorgung  

    • Erneuerung und Wiederbefestigung anderer Verbindungselemente – zum Beispiel Geschiebe, Anker, Steg usw. (GOZ-Nrn. 508/509)

    Befund-Nr. 6.3  

    Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; Maßnahmen im gegossenen Metallbereich; je Prothese  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f, 98h/1, 98h/2  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Wiederbefestigen eines Sekundärteleskops oder mehrerer Sekundärteleskope an einer Modellgussprothese – unabhängig von der Topografie
    • Wiederbefestigung und Erneuerung von Sekundärteilen bei Kugelknopfankern in Verbindung mit vorhandenen Wurzelstiftkappen – unabhängig von der Topografie
    • Verblendung einer Rückenschutzplatte erneuern (die Beschränkung auf den Verblendbereich OK 15 - 25; UK 34 - 44 ist hier irrelevant)
    • Gegossene/gebogene Klammer durch Anlöten an die Metallbasis wiederbefestigen
    • Komplettes Halte- und Stützelement erneuern
    • Sprung-/Bruchreparatur der Metallbasis

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0023; 0053; 0112; 0120; 1347; 1349; 1370; 1550; 1600; 1610; 1640; 1650; 2021 - 2028; 2031 - 2036; 2041 - 2046; 2050; 2081 - 2083; 2120; 3801 - 3806; 3811 - 3814; 3830; 3840; 8010; 8021 - 8027; 8030; 8040; 8060; 8070; 8130; 9330
    • Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis

    Gleichartige Versorgung  

    • Erneuerung oder Wiederbefestigung anderer Verbindungselemente, zum Beispiel Geschiebe, Anker usw. (GOZ-Nrn. 508/509)

    Befund-Nr. 6.4  

    Wiederherstellung/Erweiterung; mit Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; Maßnahmen im Kunststoffbereich; je Prothese – bei Erweiterung um einen Zahn  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Erweiterung um einen Zahn
    • Erweiterung um eine gebogene Klammer, ohne Lötung (Kunststoffbereich)
    • Erweiterung um eine gebogene Retention, ohne Lötung (Kunststoffbereich)
    • Erweiterung des Kunststoffsattels, nach Extraktion

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0053; 0112; 0120; 0201; 0213; 0220; 1349; 3801 - 3806; 3811 - 3814; 3830; 3840; 8010; 8021 - 8025; 8030; 8130; 9330
    • Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis

    Befund-Nr. 6.4.1 

    Nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.4 ansetzbar; je weiterer Zahn, um den die Prothese erweitert wird  

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung wie bei Befund 6.4  

    Befund-Nr. 6.5  

    Wiederherstellung/Erweiterung; mit Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung;  

    Maßnahmen im gegossenen Metallbereich; je Prothese – bei Erweiterung um einen Zahn  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f, 98h/1, 98h/2  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Erweiterung um einen Zahn
    • Um einen Zahn und Metallbasis erweitern
    • Kompliziertes Halte- und Stützelement erweitern
    • Erweiterung um eine gebogene Retention, mit Lötung
    • Erweiterung um eine gegossene Retention

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0053; 0112; 0120; 0201; 0213; 0220; 1349; 1550; 1600; 1610; 1640; 1650; 2021 - 2028; 2031 - 2036; 2041 - 2046; 2050; 2081 - 2083; 2110; 2120; 3830; 3840; 8010; 8021 - 8027; 8030; 8040; 8060; 8070; 8130; 9330
    • Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis

    Befund-Nr. 6.5.1 

    Nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar; je weiterer Zahn, um den die Prothese erweitert wird  

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung wie bei Befund 6.5  

    Befund-Nr. 6.6  

    Unterfütterung einer Teilprothese; je Prothese  

    Befund-Nr. 6.7  

    Unterfütterung einer Vollprothese; je Prothese  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100c, 100d, 100e, 100f, 89  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Teilunterfütterung, direkt
    • Teilunterfütterung, indirekt
    • Vollständige Unterfütterung, indirekt
    • Vollständige Unterfütterung mit Randgestaltung, indirekt

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0023; 0112; 3821; 3822; 8080; 8090; 8100; 9330
    • Material

    Befund-Nr. 6.8  

    Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz; je Zahn  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 19, 24a, 24c, 89, 95a, 95b, 95d  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Wiederbefestigen einer Einzelkrone
    • Wiederbefestigen einer Brücke, je Ankerzahn
    • Wiederbefestigen einer Teleskopkrone (Primärteil)
    • Wiederbefestigen einer Wurzelstiftkappe
    • Löten eines perforierten Sekundärteleskops

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0022; 0051 - 0053; 0120; 1550; 8070; 8200; 9330
    • Material
     

     

    Befund-Nr. 6.9  

    Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wieder einsetzbar oder erneuerungsbedürftig); je Verblendung innerhalb des Verblendbereichs  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 19, 24b, 24c, 89, 95c, 95d  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung (innerhalb des Verblendbereichs):  

    • Erneuern oder Wiedereinsetzen der vestibulären Verblendung einer Einzelkrone·
    • Erneuern oder Wiedereinsetzen der vestibulären Verblendung eines Brückenankers bzw. Brückengliedes
    • Erneuern oder Wiedereinsetzen der vestibulären Verblendung einer Teleskopkrone

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0022; 0023; 0051 - 0053; 0120; 0320; 1500; 1600; 1610; 1620; 1630; 1640; 1650; 8010; 8070; 8200; 9330
    • Material

    Gleichartige Versorgung (innerhalb des Verblendbereichs):  

    • Erneuern oder Wiedereinsetzen der Vollverblendung einer Einzelkrone (GOZ-Nr. 232)·
    • Erneuern oder Wiedereinsetzen der Vollverblendung eines Brückenankers bzw. Brückengliedes (GOZ-Nr. 232)·
    • Erneuern oder Wiedereinsetzen der Vollverblendung einer Teleskopkrone (GOZ-Nr. 231)
    Eine Kombination der Festzuschüsse 6.8 mit 6.9 ist möglich.  

    Befund-Nr. 6.10  

    Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop; je Zahn; gegebenenfalls zusätzlich Befund Nr. 4.7 für die Verblendung eines Sekundärteleskops im Verblendbereich  

    Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 91d1/2, 19, 24c, 98a  

    Bei Zuordnung der Befunde 3.2 oder 4.6  

    Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:  

    • Erneuerung des Primärteleskops
    • Erneuerung des Sekundärteleskops

    Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:  

    • 0010; 0023; 0051 - 0053; 0055; 0060; 0070; 0120; 0211; 1201; 9330
    • Material: Verbrauchsmaterial Praxis, NEM (Durch Verwendung von Edelmetall wird die Versorgung nicht gleichartig; es erhöht sich lediglich der Eigenanteil des Patienten.)

    Gleichartige Versorgung: Wenn die Befunde 3.2 oder 4.6 nicht zugeordnet werden können  

    • Erneuerung eines Sekundärteleskops
    • Erneuerung eines Primärteleskops
    • Hier könnte es regionale Unterschiede geben; bitte fragen Sie Ihre KZV.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 7 | ID 109636