01.06.2007 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Merkhilfen, Teil 3: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die „Merkhilfen“ zu den Festzuschüssen für die Befundklasse 6 (Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz) vor. In dieser Befundgruppe können die Festzuschüsse häufig erst nach der Therapie festgestellt werden. Deshalb haben wir die häufigsten Reparaturmaßnahmen mit den möglichen zahntechnischen Leistungen nach den Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stand: 17. November 2006) als Hilfestellung bei Ihrer Arbeit zusammengefasst. Die Merkhilfen zu den Befundklassen 1 bis 5 finden Sie in den Nrn. 4 und 5/2007 von „Abrechnung aktuell“.
Merkhilfen zur Befundklasse 6
Befund-Nr. 6.0 |
Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; ohne Erfordernis der Abformung; ohne zahntechnische Leistungen; Verbrauchsmaterial der Praxis ansetzbar; je Prothese |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100a, 89 |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Gleichartige Versorgung:
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Befund-Nr. 6.1 |
Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; ohne Erfordernis der Abformung; mit zahntechnischen Leistungen; je Prothese |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100a, 89 |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Gleichartige Versorgung
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Befund-Nr. 6.2 |
Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; mit zahntechnischen Leistungen; je Prothese |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung: 0010; 0053; 0112; 0120; 0220; 1347; 1349; 3801 - 3806; 3811 - 3814; 3830; 3840; 8010; 8021 - 8025; 8030; 8130; 9330 Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis |
Gleichartige Versorgung
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Befund-Nr. 6.3 |
Wiederherstellung; ohne Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; Maßnahmen im gegossenen Metallbereich; je Prothese |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f, 98h/1, 98h/2 |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Gleichartige Versorgung
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Befund-Nr. 6.4 |
Wiederherstellung/Erweiterung; mit Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; Maßnahmen im Kunststoffbereich; je Prothese – bei Erweiterung um einen Zahn |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Befund-Nr. 6.4.1 |
Nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.4 ansetzbar; je weiterer Zahn, um den die Prothese erweitert wird |
Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung wie bei Befund 6.4 |
Befund-Nr. 6.5 |
Wiederherstellung/Erweiterung; mit Befundveränderung; mit Erfordernis der Abformung; Maßnahmen im gegossenen Metallbereich; je Prothese – bei Erweiterung um einen Zahn |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100b, 89, 98f, 98h/1, 98h/2 |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Befund-Nr. 6.5.1 |
Nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar; je weiterer Zahn, um den die Prothese erweitert wird |
Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung wie bei Befund 6.5 |
Befund-Nr. 6.6 |
Unterfütterung einer Teilprothese; je Prothese |
Befund-Nr. 6.7 |
Unterfütterung einer Vollprothese; je Prothese |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 100c, 100d, 100e, 100f, 89 |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Befund-Nr. 6.8 |
Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz; je Zahn |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 19, 24a, 24c, 89, 95a, 95b, 95d |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Befund-Nr. 6.9 |
Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wieder einsetzbar oder erneuerungsbedürftig); je Verblendung innerhalb des Verblendbereichs |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 19, 24b, 24c, 89, 95c, 95d |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung (innerhalb des Verblendbereichs):
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Gleichartige Versorgung (innerhalb des Verblendbereichs):
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Befund-Nr. 6.10 |
Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop; je Zahn; gegebenenfalls zusätzlich Befund Nr. 4.7 für die Verblendung eines Sekundärteleskops im Verblendbereich |
Mögliche zahnärztliche Leistungen für die Regelversorgung: Bema-Nrn. 91d1/2, 19, 24c, 98a Bei Zuordnung der Befunde 3.2 oder 4.6 |
Mögliche Reparaturmaßnahmen als Regelversorgung:
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Mögliche zahntechnische Leistungen für die Regelversorgung:
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Gleichartige Versorgung: Wenn die Befunde 3.2 oder 4.6 nicht zugeordnet werden können
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