· Fördermittel für Beratung
3 Beratungszuschüsse zur Gründung, zur Festigung einer Zahnarztpraxis oder für neue Vorhaben in der Praxis

von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve
| Sie haben in den letzten fünf Jahren den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, richten eine Zweigpraxis ein oder gründen eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder ein MVZ? Dann gehören Sie zum Kreis derer, die auf eine Vielzahl von Fördermitteln Zugriff hat. Zuschüsse und Finanzierungsfördermittel für Zahnärzte in der sogenannten Vorgründungs- und Etablierungsphase erleichtern die Festigung der beruflichen Selbstständigkeit. Dieser Beitrag stellt Ihnen drei Programme mit Praxisbeispielen vor, die vor allem für kleinere Zahnarztpraxen interessant sind. Insbesondere das dritte Programm „Personalkostenzuschüsse der EU für Beschäftigte“ lässt sich in jeder Unternehmensphase nutzen. |
Existenzgründung ist ein weiter Begriff: Existenzgründer ist jeder, der ein neues Vorhaben auf den Weg bringt
Es gibt viele Förderprogramme, auf die Selbstständige und „junge“ Unternehmen Zugriff haben. Tatsächlich ist es dabei so, dass nur wenige Programme ausschließlich Erstgründern vorbehalten sind. Die meisten Programme rücken andere Kriterien als Zugangsvoraussetzungen in den Fokus. Die Bezeichnung „Existenzgründer“ ist in dieser Hinsicht irreführend, rührt allerdings aus den Förderrichtlinien. Auch mit dem Alter des Antragstellers hat die Förderung nichts zu tun. Es gilt:
Die Fördermittel stellen auf den Zeitpunkt der Praxisgründung, der Übernahme oder einer Beteiligung etc. ab. Auch ein etablierter Zahnarzt kann später in seinem Berufsleben einen zweiten Standort eröffnen oder sich mit einem anderen Zahnarzt zusammentun. Insofern ist Existenzgründer im Fördersinn, wer ein neues Vorhaben auf den Weg bringt (im Folgenden: Gründer).
1. Förderprogramm: Beratungszuschuss in der Vorgründungsphase
Wer noch nicht gegründet hat, sondern mitten in der Planungsphase steckt, ist in der sogenannten Vorgründungsphase. Hier sind u. a. Fragen zu klären wie
- die richtige Standortwahl,
- der Vermarktungsansatz,
- die Rechtsformwahl und
- die Finanzierung.
In Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Gründungsberater geht dies alles leichter von der Hand. Hier setzt der Zuschuss für Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase an.
Einzelne Bundesländer stellen spezifische Fördermittel zur Verfügung
In dem Zeitfenster der Vorgründungsphase können Sie abhängig von Ihrem Praxisstandort ein länderspezifisches Beratungszuschuss-Programm beanspruchen ‒ der Bund hält hierfür kein Geld bereit. Aber auch einige Bundesländer stellen kein Geld für die Vorgründungsphase zur Verfügung. Im Übrigen variiert die Bezeichnung der Programme von Bundesland zu Bundesland (z. B. in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen oder Bayern), allerdings ähneln sich die Inhalte der Länder-Programme im Großen und Ganzen:
- In erster Linie richten sich die Programme auf die Bezuschussung von Beratungsleistungen in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen aller Art.
- Über die Programme können Sie Beratungskosten eines Beratungsunterneh
- mens bezuschussen lassen, das Sie berät in Fragen der
- Finanzierung,
- konzeptionellen Strukturierung,
- Personalplanung oder
- geeigneten Rechtsformwahl.
PRAXISTIPP: FüR DIE VORGRüNDUNG BIETEN DIE LäNDER PROGRAMME | Die folgende Liste zeigt Ihnen eine Auswahl an verfügbaren Vorgründungs-Beratungszuschüssen in den Bundesländern. Sollte Ihr Bundesland nicht dabei sein, finden Sie sämtliche Details auf den Websites der zuständigen Landesregierungen. Im Zweifel können Sie sich an die örtliche IHK oder Wirtschaftsförderung wenden und danach fragen. |
Bundesland | Gründungs- oder Erweiterungs-Programm | Art/Höhe der Förderung |
Baden-Württemberg | Begleitende Gründungsberatung (Beratungsgutscheine) | Kostenlose Kompaktberatung und individuelle Einzelberatung mit einem Zuschuss zwischen 70 und 80 Prozent bezogen auf den Stundensatz |
Bayern | Vorgründungscoaching | Maximal 8.000 Euro |
Berlin | Coachingleistungen in der Vorgründungsphase | Kostenlose Coachingleistungen |
Rheinland-Pfalz | Betriebsberatungen für Existenzgründer | Maximal 3.600 Euro |
Saarland | Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland) | Maximal 6.720 Euro in der Vorgründungsphase sowie weitere 6.720 Euro maximal in den ersten 24 Monaten der Gründung |
Sachsen-Anhalt | Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-Start) | Maximal 5.400 Euro bei Beratungen, maximal 16.380 Euro bei Machbarkeits-/Markteinführungsstudien |
Nordrhein-Westfalen | Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) | Maximal 1.600 Euro |
So beantragen Sie die Beratungszuschüsse in der Vorgründungsphase mithilfe eines Gründungsberaters
Zuerst müssen Sie den Zuschuss beantragen, bevor Sie den Auftrag an einen geeigneten Berater vergeben. Dazu suchen Sie die zuständige Leitstelle auf, die die Einzelheiten zu den gewünschten Beratungsinhalten klärt. Dabei handelt es sich in der Regel um die örtliche IHK oder die Wirtschaftsförderung. Prüfen Sie deren Website unter dem Punkt „Gründung“, um die zuständigen Ansprechpartner zu finden.
PRAXISTIPP: GRüNDUNGSBERATER FINDEN UND AUFTRAG ERTEILEN | Beantragen Sie zuerst den Beratungszuschuss und beauftragen Sie dann erst einen Berater. Im einzelnen sollten Sie folgendemaßen vorgehen:
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Zahnarzt M möchte eine Zweigpraxis einrichten. Über die Genehmigung durch die KZV hinaus beabsichtigt er, die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gründung und das Marketing zusammen mit einem Profi angehen. Zu diesem Zweck sucht er online nach einem Gründungsberater in seiner Nähe und findet S.
In Absprache mit S lässt sich M zunächst bei der örtlichen Wirtschaftsförderung beraten und beantragt einen Beratungszuschuss für die eigentliche Planung seiner Praxisgründung. Als er die Zusage bekommt, kann S mit der Beratung starten. Letztlich stellt er dafür 3.200 Euro netto in Rechnung. M reicht die Rechnung zusammen mit dem (obligatorischen!) Beratungsbericht und dem Zahlungsnachweis von S bei der Wirtschaftsförderung ein und bekommt einen Zuschuss von 1.600 Euro ausbezahlt. |
2. Förderprogramm: StartGeld-Darlehen zur Anschaffung von verschiedenen Betriebsmitteln
Für Gründer ohne Eigenkapital ist das „StartGeld“ der KfW ‒ bis zu 100.000 Euro für eine Vollfinanzierung ‒ ideal. Dieser Betrag gilt für jeden Gründer. Gründen Sie also mit einem Partner, kann jeder von Ihnen 100.000 Euro beantragen. Davon können Sie z. B.
- Baukosten bestreiten,
- Betriebs-Pkw anschaffen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung erwerben,
- Computer nebst Software kaufen,
- das Geld für die ersten Löhne oder
- die anstehenden Messe- und Marketingmaßnahmen ausgeben.
PRAXISTIPP: GRENZEN BEACHTEN | Eine Grenze ist bei der Verwendung der Fördermittel „StartGeld“ zu beachten: Maximal 30.000 Euro dürfen Sie für Betriebsmittel aufwenden. Damit sind die Ausgaben gemeint, die den laufenden Betrieb sicherstellen (Löhne und Gehälter, Mieten, liquide Mittel etc.). |
Dieses Förderdarlehen können alle beantragen, die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit festigen wollen. Es ist explizit für kleine Unternehmen aufgelegt.
StartGeld bietet aktuell attraktive Effektivzinsen. Diese liegen je nach Laufzeit zwischen 1,71 und 2,48 Prozent. Zudem profitieren Gründer von einer tilgungsfreien Anlaufphase, die je nach Gesamtlaufzeit bei ein bis zwei Jahren liegt. In diesem Zeitraum müssen sie lediglich die Zinsen bezahlen. Das verschafft etwas Luft, um finanziell ein kleines Polster zu erwirtschaften.
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Zahnarzt M übernimmt eine bestehende Praxis und muss einige Geräte anschaffen. Zur Umgestaltung des Empfangsbereichs und zur Finanzierung der ersten Monatsgehälter seiner Mitarbeiter*innen benötigt er rund 50.000 Euro.
Er geht zur Hausbank und stellt eine Kreditanfrage. Die Bank stimmt zu, das Vorhaben zu begleiten. M erhält den vollen Betrag ohne Eigenkapital über das Förderdarlehensprogramm StartGeld, das die Hausbank für ihn bei der KfW beantragt. |
3. Förderprogramm: Personalkostenzuschüsse der EU für Beschäftigte
Der europäische Sozialfonds (ESF) gibt eine Leitlinie vor, an der sich Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung von Menschen orientieren.
Aus dem ESF bekommt Deutschland beispielsweise in der Förderperiode von 2014 bis 2020 insgesamt 7,5 Mrd. Euro. Dieses Geld wird u. a. in die Inklusion, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern gesteckt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verteilt das Geld über die lokal ansässigen Agenturen für Arbeit an die antragsberechtigten Personen.
Konkret werden Eingliederungszuschüsse (3.1), Einstiegsqualifizierungen (3.2) und berufsqualifizierende Maßnahmen (3.3) gefördert. Eingliederungszuschüsse, Einstiegsqualifizierungen und berufsqualifizierende Maßnahmen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und sind nicht gleichzeitig nutzbar:
3.1 Eingliederungszuschüsse
Der Eingliederungszuschuss wird für einen Mitarbeiter bezahlt, der aus der Arbeitslosigkeit heraus angestellt wird, dessen Fachkenntnis jedoch nicht den Anforderungen der zu besetzenden Stelle entspricht. Muss ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Einarbeitung dieser Person länger als üblich dauert, sind die Chancen auf eine Förderung gut.
Der Zuschuss ist vom Einzelfall abhängig und wird von dem zuständigen Sachbearbeiter in einer Ermessensentscheidung festgesetzt. Maximal können 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts als Zuschuss fließen, bei Schwerbehinderten oder sonstigen behinderten Bewerbern sind es bis zu 70 Prozent. Gefördert wird bis längstens 96 Monate.
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Zahnarzt M braucht eine Mitarbeiter*in für den Praxisempfang. Er entscheidet sich für eine langzeitarbeitslose Quereinsteigerin Mitte 40. Da sie den Anschluss an die technischen Neuerungen verloren hat und außerdem noch nie in einer Zahnarztpraxis tätig war, braucht sie mehr Zeit für die Einarbeitung. M setzt sich vor Unterzeichnung des Anstellungsvertrags mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung und beantragt einen Eingliederungszuschuss. Er erhält für zwölf Monate 40 Prozent des Bruttogehalts als nicht rückzahlbaren Zuschuss. |
3.2 Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung richtet sich an Personen, die eine Ausbildung anstreben, aber aufgrund individueller Einschränkungen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben.
3.3 Berufsqualifizierende Maßnahmen
Die berufsqualifizierende Maßnahme ist für junge Menschen (z. B. mit einer Lernbehinderung), um deren Chancen zu erhöhen, langfristig dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Sie sollen in die Ausbildung gebracht werden (typisch ist z. B. ein Berufsgrundschuljahr oder eine Ausbildung in Behindertenwerkstätten).