01.05.2005 | Gebührentipp Bema
Anästhesie: Erneute Abrechnung wegen langer Dauer auch bei nicht chirurgischen Leistungen
Obwohl die Änderung in den Abrechnungsbestimmungen, auf die sich unser Gebührentipp bezieht, bereits Anfang 2004 im Zuge der Umstrukturierung in den Bema eingeführt wurde, ist sie in vielen Praxen noch nicht zur Kenntnis genommen worden. Das beweisen Leseranfragen, die uns zu diesem Thema immer wieder erreichen.
Bis Ende 2003 war die erneute Abrechnung einer Infiltrations- oder Leitungsanästhesie wegen langer Dauer nur im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen berechenbar. Diese Einschränkung ist entfallen.
Deshalb können Anästhesien auch bei anderen lang dauernden Eingriffen ein zweites Mal abgerechnet werden, wobei vor allem zeitaufwändige Zahnpräparationen von Bedeutung sind. Ob dabei die komplette Anästhesie wiederholt werden muss oder ob es ausreicht, einzelne Zähne nachzubetäuben, hängt vom Einzelfall ab.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig