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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    Die GOZ-Nr. 242 kann - im Gegensatz zur „Phys“ des Bema - pro Wurzelkanal berechnet werden

    | Es gibt Praxen, in denen die zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden bei der Aufbereitung von Wurzelkanälen nie - und andere, in denen sie häufig abgerechnet wird. Dann wird jedoch oft übersehen, dass die Nr. 242 im Gegensatz zur Nr. 33 (Phys) des Bema nicht nur einmal pro Zahn, sondern je Wurzelkanal berechnungsfähig ist. |