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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    Die GOZ-Nr. 400 kann auch ohne anschließende PAR-Behandlung abgerechnet werden

    | Der Leistungstext zur GOZ-Nr. 400 lautet: „Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt“. |