01.07.2001 · Fachbeitrag · Gebührentipp
GOZ-Nr. 241 kann für die Aufbereitung eines Wurzelkanals unter Umständen mehrfach berechnet werden
| Grundsätzlich ist die GOZ-Nr. 241 für das Aufbereiten eines Wurzelkanals nur ein einziges Mal berechenbar. Dies gilt auch, wenn die Aufbereitung auf mehrere Sitzungen verteilt wird. Muss hingegen ein bereits fertig aufbereiteter Kanal nach einer gewissen Zeit neu erweitert und von Keimen gereinigt werden, weil er sich in der Zwischenzeit reinfiziert hat, so ist die Nr. 241 für diesen Kanal ein zweites Mal ansatzfähig. |
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