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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    Häufiger mehrere okklusale Füllungen am selben Zahn abrechnen!

    | Während in den bis Ende 2003 gültigen Richtlinien zur konservierend-chirurgischen Behandlung der Passus "Nahe beieinander liegende kariöse Defekte an einem Zahn, insbesondere in einer Fissur, sollen in der Regel durch eine Füllung versorgt werden" enthalten war, lautet der entsprechende Abschnitt in der seit dem 1. Januar gültigen Fassung: "Dabei soll die gesunde natürliche Zahnsubstanz soweit wie möglich erhalten bleiben." Das bedeutet, dass die zahnmedizinisch-wissenschaftliche Forderung, bei mehreren kleinen okklusalen Defekten eine okklusionstragende intakte Schmelzleiste zu belassen, nun auch ihren Niederschlag in den offiziellen Richtlinien gefunden hat. Die Konsequenz, die daraus zu ziehen ist, kann nur eine vermehrte Anzahl getrennter okklusaler Füllungen an ein und demselben Zahn sein. Da die Bewertung der Bema-Nr. 13 a (F 1) von 20 auf 32 Punkte, also - wenn man die Streichung der Füllungszuschläge unberücksichtigt lässt - sage und schreibe um 60 Prozent (!) angehoben wurde, macht sich das im Honorar bemerkbar. |