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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    Schöpfen Sie die Berechnungsmöglichkeiten der Nrn. 405 und 406 aus!

    | Im Gegensatz zur Nr. 107 des Bema, die ja pro Sitzung nur einmal ansatzfähig ist, wird die entsprechende GOZ-Position 405 pro Zahn berechnet. Dies gilt nicht nur für natürliche Zähne, sondern durchaus auch für Brückenglieder. Schließlich ist die Belagsentfernung an fest sitzendem Zahnersatz keinesfalls einfacher oder zeitsparender als an anderen Zähnen. Berücksichtigt werden muss obendrein, dass die Nr. 405 nicht nur für das Beseitigen harter, sondern auch für die Entfernung weicher Beläge in Rechnung gestellt werden kann. |