04.01.2010 | Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Festzuschuss-Beträge beim Zahnersatz wurden zum 1. Januar 2010 geändert!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Höhe der auf die Regelversorgung beim Zahnersatz entfallenden Beträge im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2010 ausgestellt werden. Über die Höhe der Festzuschuss-Beträge informiert die Klappkarte „Abrechnungshilfe“ der KZBV. Sie kann im Online-Service in der Rubrik „Arbeitshilfen“ aufgerufen werden.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132557