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  • 01.10.2006 | Gesundheitsreform

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Änderungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geplant!

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot in der vertragszahnärztlichen Versorgung („ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“) müssen die Krankenkassen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überwachen – und zwar durch Beratungen und Prüfungen. Dies ist die Vorgabe durch das Sozialgesetzbuch. Die anlässlich der Gesundheitsreform geplante Neuregelung der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterscheidet sich zum Teil gravierend von den derzeit geltenden Regelungen.  

     

    Derzeit liegt der zweite Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) vor. Dieser Entwurf zeigt gegenüber dem ersten Entwurf nur geringfügige Unterschiede. Deshalb kann man davon ausgehen, dass es im Wesentlichen bei den nachfolgend beschriebenen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen bleiben wird – vorausgesetzt, die derzeit diskutierte Gesundheitsreform kommt.  

    Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll professionalisiert werden

    Zurzeit werden die Prüfungen vom Prüfungsausschuss bzw. dessen Kammern durchgeführt. Mit Unterstützung der meist bei der KZV eingerichteten Geschäftsstelle werden die erforderlichen Bescheide gegenüber den betroffenen Zahnärzten erlassen. Die Prüfungseinrichtungen setzen sich jeweils paritätisch aus Vertretern der Vertragszahnärzte und der Krankenkassen zusammen. Die KZV bestellt die Vertreter der Vertragszahnärzte, die Vertreter der Krankenkassen werden von deren Verbänden bestellt.  

     

    Im GKV-WSG ist geplant, die bisherige Organisation der Wirtschaftlichkeitsprüfung so umzugestalten, dass der derzeit ehrenamtlich besetzte Prüfungsausschuss und dessen Kammern entfallen und die Geschäftsstelle zur neuen Prüfungsstelle mit eigener Entscheidungskompetenz umgebildet wird. Ehrenamtliche Tätigkeiten in den Prüfungsausschüssen sind nicht mehr vorgesehen. Dies wird damit begründet, dass dem durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) eingeleiteten Pfad der Professionalisierung und Verbesserung von Effizienz gefolgt werde. Dadurch könnten die Abläufe weiter entbürokratisiert und vereinfacht werden.