01.12.2010 | Heil- und Kostenplan
HKP-Anlage: Welches Datum wird eingetragen?
Frage: „In den Ausfüllhinweisen zur HKP-Anlage (HKP Teil 2) steht, dass es bei gleich- und andersartigen Versorgungen ausgefüllt werden muss. Leider ist nirgends ersichtlich, welches Datum eingetragen werden muss.“
Antwort: Unseres Erachtens muss hier das Ausstellungsdatum des HKP eingetragen werden, denn dieses Datum wird in der Regel auch auf dem HKP ausgewiesen (und nicht das Druckdatum). Weiterhin basieren alle weiteren Angaben wie auch die geschätzten Material- und Laborkosten auf dem Erstelldatum. Das Druckdatum auszuweisen macht keinen Sinn.
Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 18 | ID 140522