01.08.2007 | Heilfürsorge
Was bei der Abrechnung von Leistungen für die Bundespolizei zu beachten ist
Die zahnärztliche Versorgung der Polizisten richtet sich grundsätzlich nach dem Bema. Es gibt jedoch einige Abweichungen:
- Die Zahlung einer Praxisgebühr entfällt.
- Wird eine kieferorthopädische, parodontologische oder prothetische Behandlung geplant, so ist der Heil- und Kostenplan dem zuständigen Polizeiarzt zur Genehmigung vorzulegen.
- Abweichend von den Zahnersatz-Richtlinien für gesetzlich Versicherte werden bei Polizeibeamten der Bundespolizei die Kosten für Brücken auch dann übernommen, wenn mehr als vier fehlende Zähne je Kiefer und mehr als drei Zähne im Seitenzahngebiet zu ersetzen sind.
- Bei Kombinationsversorgungen werden die Kosten für bis zu vier Verbindungselemente je Kiefer erstattet.
- Bei prothetischen Versorgungen werden die Kosten für zahnärztliche Leistungen zu 100 Prozent übernommen, für notwendige Material- und Laborkosten zu 40 Prozent. Dentallegierungen werden nicht vorgeschrieben.
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