01.10.2007 | Implantologie – vom Befund bis zum Recall, Teil 1
Befund und Planung bei der Implantat-Behandlung
Bei unserer Leserbefragung im Juni diesen Jahres stand der Wunsch nach einer intensiveren Berichterstattung über die Abrechnung implantologischer Leistungen klar an erster Stelle. Mit diesem Beitrag starten wir daher eine Serie rund um die implantologische Versorgung der Patienten.
Die Versorgung zahnloser oder teilbezahnter Kiefer mit implantatgetragenem Zahnersatz darf heutzutage bei der Information über mögliche Behandlungsalternativen nicht fehlen. Wenngleich nicht jeder niedergelassene Zahnarzt selbst Implantate anbietet, so hat er doch in der Regel einen Oral- oder Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen in seiner Nähe, an den er Patienten gelegentlich überweist.
Befunderhebung, Aufklärung und Dokumentation
Der – eventuell neue – Patient kommt zur Befunderhebung in die Praxis. Das Gebiss weist Lücken auf oder die vorhandene Totalprothese hat aufgrund von Knochenabbau keinen richtigen Halt mehr. Nun wünscht der Patient eine Versorgung der desolaten Gebisssituation. Die vollständige Aufklärung des Patienten sollte immer folgende Aspekte berücksichtigen:
Befundaufklärung: Nach der Erhebung des Zahnbefundes wird der Patient vollständig über die versorgungsbedürftige Situation informiert.
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