01.11.2007 | Implantologie – vom Befund bis zum Recall, Teil 2
Die korrekte Abrechnung von Implantation und Freilegung
Auch wenn wohl im Laufe des nächsten Jahres eine neue GOZ in Kraft treten wird: Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die „alte“ Gebührenordnung. Nachdem wir uns im ersten Teil im Oktober mit der Befunderhebung und der Planung bei der Implantat-Behandlung befasst haben, geht es diesmal darum, was bei der Abrechnung der Implantologie-Ziffern zu beachten ist.
GOZ-Nr. 900
Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes des Kieferkörpers und der Schleimhaut einschließlich metrischer Auswertung von Röntgenaufnahmen zur Festlegung der lmplantatposition mit Hilfe einer individuellen Schablone |
Die implantatbezogene Analyse umfasst diagnostische Maßnahmen, die vor der Versorgung mit Implantaten notwendig sind. Dies sind insbesondere die Untersuchung der knöchernen Verhältnisse des Alveolarfortsatzes und der betreffenden Schleimhaut, die Vermessung dieser Strukturen und die metrische Auswertung von angefertigten Röntgenaufnahmen. Sinn dieser Maßnahmen ist das Festlegen der geeigneten Implantatposition und des richtigen Implantatsystems. Darüber hinaus wird ermittelt, ob das Knochenangebot ausreichend ist und ob der Patient auf Grund seiner Konstitution und seiner Bereitschaft zur Mitwirkung (Prophylaxe) mit Implantaten versorgt werden kann.
Hinweise zur Berechnung: Die GOZ-Nr. 900 kann – unabhängig davon, wie viele Implantatsysteme zur Auswahl stehen und auf ihre Anwendbarkeit hin geprüft werden – einmal je Kiefer berechnet werden. Allerdings ist sie immer dann ein zweites Mal für jeden Kiefer berechnungsfähig, wenn nach einem Knochenaufbau bzw. Sinuslift und damit veränderter Befundsituation eine erneute Analyse durchgeführt werden muss.
GOZ-Nr. 901
Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat |
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