01.01.2008 | Implantologie – vom Befund bis zum Recall, Teil 3
Begleitende chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Implantat-Versorgungen
In den vergangenen 20 Jahren hat die zahnärztliche Knochen- und Weichgewebschirurgie erhebliche Fortschritte gemacht. Damit sind Implantatversorgungen heute in Situationen durchführbar, die früher oft als kontraindiziert angesehen werden mussten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen daher Möglichkeiten zur Berechnung von vorausgehenden oder begleitenden chirurgischen Maßnahmen auf, die die implantologische Behandlung unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. In den ersten beiden Teilen der Beitragsserie – „Abrechnung aktuell“ Nrn. 10 und 11/2007 – hatten wir uns mit dem Befund und der Planung sowie der korrekten Abrechnung von Implantation und Freilegung befasst.
Die GOÄ muss herangezogen werden
In der GOZ sind Maßnahmen, die die Knochensubstanz verbessern, nicht beschrieben, so dass für die Berechnung dieser Leistungen die GOÄ – insbesondere der Abschnitt L – herangezogen werden muss. Einige Maßnahmen sind hier direkt beschrieben, andere müssen in Analogie angewendet werden. Von den Kostenerstattern werden diesbezüglich häufig Einwände hinsichtlich der Anwendung der GOÄ und auch der analogen Anwendung der GOÄ erhoben. Letztlich ist dem Zahnarzt durch § 6 Abs. 1 GOZ der Analogzugriff auf die GOÄ jedoch erlaubt, wobei es hierzu – wie so oft – gegensätzliche Gerichtsentscheidungen gibt.
Weitere Einwände der privaten Krankenversicherungen (PKV) zielen darauf ab, dass augmentative bzw. weichgewebschirurgische Maßnahmen bereits mit der Implantatposition oder mit einzelnen chirurgischen Leistungen abgegolten seien, und verweisen dabei auf das „Zielleistungsprinzip“. Bei allen hier vorgestellten Positionen greift dieses Argument jedoch nicht. Die beschriebenen Maßnahmen sind jeweils selbstständige Behandlungsmethoden, die keineswegs zur Implantation gehören, sondern nur im Einzelfall mit eigenständiger Indikationsstellung notwendig werden.
Augmentative Maßnahmen
Plastisch-operative Maßnahmen des Kieferknochens zur Schaffung neuer oder Wiederherstellung verloren gegangener Knochensubstanz im Rahmen von implantologischen Maßnahmen sorgen für ein ausreichendes Knochenangebot zur Verankerung der Implantate. Wir beginnen mit den Ziffern zur Lagerbildung zwecks Aufnahme des Augmentats.
Nr. Ä2730
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