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  • 01.07.2006 | Kassen- und Privatabrechnung

    Gegenüberstellung Bema – GOZ, Teil 14: Parodontalchirurgische Leistungen

    Im letzten Teil dieser Beitragsserie gehen wir mit Hilfe einer Gegenüberstellung von Kassen- und Privatabrechnung auf die Abrechnung von Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und der Parodontien ein, wobei wir auf die parodontalchirurgischen Maßnahmen besonderes Gewicht legen. Dabei verzichten wir wieder auf eventuell zusätzlich abrechenbare Gebührenziffern, die für das Verständnis des jeweiligen Sachverhalts unerheblich sind. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Wir gehen von einer abgeschlossenen Vorbehandlung mit PZR, Beseitigung lokaler Reizmomente sowie intensiver Motivation und Instruktion des Patienten aus. Als Ergebnis hat sich gezeigt, dass der Patient gut mitarbeitet und seine parodontale Situation auf die lokalen Maßnahmen gut anspricht. Wir sind uns bewusst, dass das Anbringen eines Zahnfleischverbandes eine in der wissenschaftlichen Literatur kritisch beurteilte Maßnahme darstellt; die Verwendung erfolgt hier nur, um die Abrechnungsweise darzustellen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass bei allen Operationen – auch parodontalchirurgischer Natur – die primäre Wundversorgung grundsätzlich Leistungsbestandteil und nicht gesondert berechenbar ist.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Zahn  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    19.04.  

     

    Erstellen eines Parodontalstatus  

    4  

    400  

    17.05.  

    17 – 27 

    Infiltrationsanästhesie (6 palatinale Einstiche)  

    8 x I  

    (20 x) 009  

    17 – 14, 24 – 27 

    Geschlossene Kürettage  

    2 x P 200 6 x P 201  

    8 x 407  

    13 – 23 

    Offene Kürettage  

    6 x P 202  

    6 x 409  

    6 Nähte  

    –  

    –  

    18.05.  

    17 – 27 

    Wundreinigung  

    111  

    14 x 415  

    25.05.  

    13 – 23 

    Wundreinigung und Nahtentfernung  

    111  

    6 x 415 Ä 2007  

    05.06.  

    37 – 47 

    Leitungsanästhesie  

    2 x L 1  

    2 x 010  

    36,33,43,46  

    Buccale Infiltrationsanästhesie  

    (4 x I)  

    4 x 009  

    37 – 47 

    Lappenoperation mit Osteoplastik  

    10 x P 202 4 x P 203  

    6 x 409 8 x 410  

    36, 35, 45  

    Auffüllen der Knochentaschen mit alloplastischem Material  

    3 x 411*  

    3 x 411  

    36 – 35, 45  

    Einsetzen resorbierbarer Membranen  

    2 x 413* (analog)  

    2 x 413* (analog)  

     

    14 Nähte  

    –  

    –  

     

    Anlegen eines Zahnfleischverbandes  

    –  

    –  

    08.06.  

    37 – 47 

    Verbandswechsel, Wundreinigung  

    111  

    14 x 415 Ä 200  

    15.06.  

    37 – 47 

    Entfernung des Verbandes und der Nähte  

    111  

    14 x 415 (2 x) Ä 2007  

     

    Erläuterungen: Für das Erstellen eines Parodontalstatus, wobei es das in der GOZ geforderte „vorgeschriebene Formblatt“ nach wie vor nicht gibt, berechnet man bei Kassenpatienten die Bema-Nr. 4, bei Privatpatienten die GOZ-Nr. 400. Diese ist jedoch nicht zwangsläufig an eine nachfolgende Par-Behandlung gebunden, sondern kann – zusätzlich zur GOZ-Nr. 001 – für jede besonders aufwändige Befunderhebung mit Messung der Taschentiefen, der Zahnlockerung etc. abgerechnet werden.